N´abend!
Mal ein hypothetischer Sachverhalt zum AltEinkG:
Oma O ist witwe seit dem 01.02.2005, womit im VAZ 2005 und 2006 das Witwensplitting anzuwenden ist. Aufgrund dieser Umstände ergäbe sich für Oma O in den entprechenden Jahren ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Grundfreitbetrag liegt und somit eine Veranlagung „optionalisiert“. Verstehe ich das nun richitg, dass für Oma O der Freibetrag i.S. des § 20 EStG für den VAZ 2007 i.H.v. 46% festgelegt würde und es somit ratsam wäre, noch dieses Jahr eine Erklärung einzureichen, um den FB i.H.v. 50% zu erlangen?!?