[ESt] Alterseinkünftegesetz - welche Prozentsätze?

N´abend!

Mal ein hypothetischer Sachverhalt zum AltEinkG:

Oma O ist witwe seit dem 01.02.2005, womit im VAZ 2005 und 2006 das Witwensplitting anzuwenden ist. Aufgrund dieser Umstände ergäbe sich für Oma O in den entprechenden Jahren ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Grundfreitbetrag liegt und somit eine Veranlagung „optionalisiert“. Verstehe ich das nun richitg, dass für Oma O der Freibetrag i.S. des § 20 EStG für den VAZ 2007 i.H.v. 46% festgelegt würde und es somit ratsam wäre, noch dieses Jahr eine Erklärung einzureichen, um den FB i.H.v. 50% zu erlangen?!?

[ESt] Jahr des Rentenbeginns
Hi !

In der Tabelle des § 22 EStG steht eindeutig, dass das Jahr des Rentenbeginns maßheblich ist. „Jahr des Rentenbeginns“ ist aber nicht das Jahr, in dem die Rente erstmals zu verteuern ist, sondern für welches sie erstmals bezogen wird. Im vorgelegten Fall ist der Rentenbeginn also im Jahr 2005.

BARUL76