Hallo,
eine 80- jährige Dame wird v. Finanzamt aufgefordert ihre Steuernummer anzugeben, was für sie schon schwierig genug ist, denn wo soll sie die denn jetzt plötzlich hernehmen??
Als nächstes stellt sie sich die Frage: was passiert nun?
Wird die eigene kleine Rente und die Witwenrente besteuert? Gibt es eine Einkommensgrenze und bleibt da überhaupt noch etwas übrig?
Brauche sie auf ihre alten Tage etwa noch einen Steuerberater??? Kontrollieren die etwa auch noch die Ersparnisse??
Die werden doch gebraucht für den Fall das sie mal in ein Pflegeheim müsste…
Und was wäre, wenn sich fast nichts mehr sehen kann, muß sie jetzt fremde Leute darum bitten in den privaten Papieren zu kramen?
Ich denke dass es viele solcher Fälle gibt, was würdet ihr antworten?
mit sonntäglichen Grüßen,
Hanna
Infos gibt es hier:
http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/binarywriters…
Renten werden ab 2005 grundsätzlich anders besteuert als bisher. 50% der Rente unterliegen der Besteuerung. Bei Kapitaleinkünften, Zinsen etc. gibt es zwar noch einen Freibetrag, der ab 2007 geschmälert wird. Jedoch unterliegen die Zinsen ebenfalls der Besteuerung. Ohne Zahlen kann man nichts Genaues sagen.
Wenn man es selbst nicht mehr kann, sollte sich ein Verwandter finden. Ansonsten ein Betreuer etc.
.
Hallo
Infos gibt es hier:
http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/binarywriters…
Renten werden ab 2005 grundsätzlich anders besteuert als
bisher. 50% der Rente unterliegen der Besteuerung.
Soweit mir das geläufig ist, gibts pro Person einen Freibetrag von 18.000€ ,erst von dem was drüber ist, wird die Hälfte besteuert. Bei verschiedenen anderen Einkommen, wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen ist es wohl noch komplizierter.
Bei
Kapitaleinkünften, Zinsen etc. gibt es zwar noch einen
Freibetrag, der ab 2007 geschmälert wird. Jedoch unterliegen
die Zinsen ebenfalls der Besteuerung. Ohne Zahlen kann man
nichts Genaues sagen.
Wenn man es selbst nicht mehr kann, sollte sich ein Verwandter
finden. Ansonsten ein Betreuer etc.
LG
Mikesch
Der Grundfreibetrag ist damit gemeint. Erreicht ein Lediger (verh. doppelter Betrag) ein zu versteuerndes Einkommen von
1 „Gefällt mir“