Ich recherchiere seit einiger Zeit im Internet an einigen Steuerfragen, die bei mir nur noch mehr Fragen aufwerfen…
Also, mal angenommen, ein junges Paar ist dabei, eine Familie zu gründen und muss mit einem Einkommen auskommen. Die Ämter teilen ihnen nun immer widr mit, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft darstellen und daher der Mann daher vor dem Gesetz für die nicht berufstätige Frau aufkommen muss, im Zweifelsfall auch für deren Krankenversicherungsbeiträge, da sie ja nur noch freiwillig selbst versichert ist.
Dieses Paar bekommt nun von allen Stellen gesagt, das einzige, was es tun könnte, um seine finanzielle Situation aufzubessern, wäre es, zu heiraten.
Meine Fragen sind nun hierzu:
Welche Steuerfreibeträge / steuerlichen Vorteile stehen diesem Paar nun hach der Geburt des gemeinsamen Kindes zu, wenn es
a) eine unehelische Gemeinschaft bleibt
b) eine gemeinsame Ehe schließt
Wenn das Paar unverheiratet bleibt, muss der Vtaer dann eine Vatschaftsanerkennung unterschreiben, um steuerlich von dem Kind zu „profitieren“
Welche Steuerfreibeträge / steuerlichen Vorteile stehen
diesem Paar nun hach der Geburt des gemeinsamen Kindes zu,
wenn es
a) eine unehelische Gemeinschaft bleibt
Dann kann der Verdiener Unterhalt für bedürftige Personen geltend machen, momentan 7.680 € im Jahr.
Die eigentliche Steuerersparnis ergibt sich dann aus dem persönlichen Steuersatz.
b) eine gemeinsame Ehe schließt
Da kommt das Ehepaar in den Genuss des Splitting-Tarifs.
Wieviel das monatlich ausmacht, kann man sich hier ausrechnen: http://www.gehalt24.de/
Einfach mal mit Steuerklasse I und mal mit Steuerklasse III durchrechnen.
Wenn das Paar unverheiratet bleibt, muss der Vtaer dann
eine Vatschaftsanerkennung unterschreiben, um steuerlich von
dem Kind zu „profitieren“