Guten Morgen!
Ein hauptberuflicher Rettungsassistent bei der Organisation X hat von seinem Arbeitgeber Sonderurlaub bekommen ist mit einer anderen relativ unbekannten deutschen Organisation (eingetragener Verein) in das Seebebegebiet in Süd-Ost-Asien (Sri Lanka) geflogen um dort „“„ehrenamtlich und unentgeldlich“"" Katastrophenhilfe zu leisten.
Kann er nun in der Steuererklärung die derzeitigen Spesensätze für die Verpflegungspauschale von 24 Euro und die Übernachtungspauschale von 60 Euro je Tag geltend machen, bzw, wird dieses erstattet?
Gruß und vielen Dank!
Marco
Hallo Marco,
nein. Er hat mit dem Einsatz keine Einkünfte erzielt, also keine Werbungskosten ansetzbar.
Schöne Grüße
MM
hi, ich frage mich aber, ob man ggf. bzgl. des auslagenersatzes in den spendenbereich kommen könnte (mit einem ganz großen fragezeichen). hier zweifele ich persönlich aber bereits das vorhandensein tatsächlicher aufwendungen in der vom fragesteller benannten höhe an. mfg.
Servus,
wie käme man denn in diesem Fall an § 10 III S. 4 EStG (Anspruch auf Erstattung durch Vertrag oder durch Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet) vorbei? Das ist die einzige Ausnahme vom grundsätzlichen Ausschluß der „Leistungsspende“, sonst sind bloß echtes Geld oder Wirtschaftsgüter möglich.
Schöne Grüße
MM
1 „Gefällt mir“
hi,
ich meine, das ich neulich in der fachliteratur irgendwas in diese richtung gelesen hätte - explizit ausgelegt auf den tsunami. irgend´ne sonderregelung mal wieder - aber ich erinnere mich halt nicht genau. deswegen habe ich es nur mal als gedanken geäußert, dem man ggf. nachgehen kann.
sorry und viele grüße.