Wer kann in einfachen und verständlichen Worten erklären, wann der Punkt 70/71 der Steuererklärung „Haben Sie zu Ihrer Krankenvers. oder Ihren Krank.kosten Anspruch 1. steuerfreie Zuschüsse 2. Steuerfr. Arbeitgeberbeiträge“ zutrifft und angekreuzt werden muss! Ist dies irgendwo nachvollziehbar bzw. steht auf der Lohnabrechnung, elektr. Lohnsteuerbescheinung, etc? Muss dieser Punkt von einem normalen kfm. Angestellten angekreuzt werden, also mit ja beantwortet?
Hallo,
das Feld muss nicht angekreuzt werden, sondern es mussmit einer 1 oder einer 2 ausgefüllt werden.
Eine 1 hat jeder Arbeitnehmer, jeder Beamte und jeder Rentner einzutragen, vereinfacht gesagt.
Gruß
der Petz
Um es mal verständlich zu erklären:
Haben Sie zu Ihrer Krankenvers. oder Ihren Krank.kosten Anspruch 1. steuerfreie Zuschüsse 2. Steuerfr. Arbeitgeberbeiträge.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Ang. Arbeiter) teilen sich je zur Hälfte die KV, PV (nicht mehr ganz) und AV. Der Anteil des Arbeitgebers ist mit „Anspruch auf steuerfreie AG-Beiträge“ gemeint.
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Die beitragsfreie Mitversicherung (Familieneversicerung) in der GKV begründet ebenfalls die Annahme, dass steuerfreie AG Leistungen auch bei der Ehefrau des Arbeitnehmers vorliegen, auch wenn sie nicht berufstätig ist.