Hallo,
angenommen ich verleihe als Privatperson an eine GmbH einen gewissen Betrag zu einem marktüblichen Zins. Muß/Kann ich dann den Zins, der bei mir ja Einkünfte i.S.d. §20 Abs. 1 Nr. 7 darstellt, nach dem Halbeinkünfteverfahren halbieren?
MfG
Josef
Halbeinkünfteverfahren nur für Anteile/Dividenden
Hi !
Das HEV gilt nur für Anteilsverkäufe oder den Bezug von Dividenden. Dies regelt § 3 Nr. 40 EStG.
Darlehenszinsen sind also zu 100% anzusetzen. Im Gegenzug dürfen auch sämtliche, mit diesen Zinsen im Zusammenhang stehenden, Aufwendungen zu 100% abgezogen werden.
BARUL76
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