[ESt] Arbeitnehmer Werbungskosten von € 920,00?

Hallo,
wer kann uns sagen, was folgender Satz bei zusammenveranlagten Ehepartnern im Steuerbescheid bedeutet:„Anstelle der erklärten Werbungskosten des Ehemannes ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag
abgezogen worden.“
Es sind 920,00 € berücksichtigt worden. Der Ehemann hat nicht viel verdient, wenig Steuern gezahlt, aber sehr hohe Fahrkosten.(Zeitabeitsfirma, ständig wechselnder Arbeitsort, zwischendurch arbeitslos).
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

das soll heißen, dass die vom Finanzamt anerkannten (!) Werbungskosten unter 920 € liegen.

Da könnte ein Anruf beim FA zur Aufklärung verhelfen.

Gruß

Petz

Hi !

Es könnte natürlich auch bedeuten, dass die beantragten Werbungskosten die Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrages nicht überschritten haben. Lag der Betrag der beantragten Werbungskosten unter dem Betrag von € 920,00 so wird automatisch dieser Betrag angesetzt.

BARUL76

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