[ESt] Arbeitslosengeld steuerfrei oder nicht?

Hallo,

mich würde rein informativ mal interessieren (es geht nicht um mich), ob man mit dem Bezug von Arbeitslosengeld irgendwie direkt oder indirekt (Lohn-) Steuer bezahlt oder nicht.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: nein.

Ich habe mal von einer anderen Person einen Bewilligungsbescheid gesehen, auf dem aufgelistet war, wie sich für eine Person Arbeitslosengeld zusammen setzt, also Bemessungsbetrag abzüglich verschiedener Posten, u.a. auch Lohnsteuer, aber auch Sozialversicherungsbeiträge.

Auf dem Arbeitsamtbescheid, den man am Ende des Jahres bekommt, wo das gesamte erhaltene Geld drauf steht, habe ich aber gelesen, dass dieses Geld steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Ist das nicht ein Widerspruch?
Einerseits berechnet sich die Leistung nach Lohnsteuertabelle, führt also zu Steuerabzügen, andererseits ist die Leistung steuerfrei.

Wo ist mein Denkfehler?

Hallo,

steuerfrei heißt ja nicht auch, dass durch den Bezug von steuerfreien Leistungen auch die anderen steuerpflichtigen Leistungen gleich geringer besteuert werden. Nur der Effekt soll aber durch den Progressionsvorbehalt vermieden werden.

Bsp. Arbeitnehmer bezieht 12 Monate Bruttogehalt von 3.000 EUR, dann zahlt er (Annahme) einen Steuersatz von 30% im Durchschnitt, weil der Steuersatz in D je nach Einkommenshöhe von 0 bis auf 42% ansteigt.

Nimmt man nun den Kollegen, der 6 Monate auch die 3.000 EUR bezieht, dann aber 6 Monate Arbeitslos ist, wäre es doch ungerecht, wenn der zweitere nun nur 15% auf die 6x 3.000 EUR bezahlen müsste. Das würde sich aber ohne Progressionsvorbehalt ergeben. Also wird sichergestellt, dass steuerpflichtige Einkünfte gleich hoch besteuert werden.

Mfg vom

showbee

Hallo, und danke für deine Antwort,

aber ich wollte ja gerne wissen, ob das Arbeitslosengeld steuerfrei ist oder, nicht was der Progressionsvorbehalt ist.

Die Frage stellt sich mir deshalb, weil ich auf dem Bewilligungsbescheid gesehen habe, dass die Leistung Steuerabzüge enthält, die nach der Lohnsteuerklasse des Empfängers berechnet werden; aber andererseits steht auf der Jahresbescheinigung des Arbeitsamts, dass die Leistung steuerfrei ist.

Der Progressionsvorbehalt kommt ja nur dadurch ins Spiel, weil man ab einer bestimmten Höhe des ALG eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, wo diese Leistung dann ins Bruttoeinkommen mit einfliesst und so durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast beeinflusst.

Für den Empfänger von ALG macht es praktisch keinen Unterschied, ob das ALG nun steuerfrei ist oder nicht; es ist eine reine Interessensfrage meinerseits.

Die Frage stellt sich mir deshalb, weil ich auf dem
Bewilligungsbescheid gesehen habe, dass die Leistung
Steuerabzüge enthält, die nach der Lohnsteuerklasse des
Empfängers berechnet werden; aber andererseits steht auf der
Jahresbescheinigung des Arbeitsamts, dass die Leistung
steuerfrei ist.

Hallo,

das ALG ist steuerfrei (auch in § 3 EStG genannt) und unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Die Leistung enthält KEINE Steuerabzüge. Das was dort mit Steuern etc. steht sind PAUSCHALE Abzüge zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes. Da das Arbeitsamt nicht den letzten Lohnabrechnungen der Arbeitgeber traut, übernimmt es nicht einfach das letzte Nettogehalt sondern rechnet selbstständig vom Bruttogehalt ein „pauschales“ Nettogehalt aus.

Mfg vom

showbee