[ESt] Arbeitstelle 500 km vom Wohnsitz entfernt

Person A wohnt in Baden-Württemberg und hat einen neuen Arbeit in NRW ab den 1.10.2005 angenommen. Es sind fast 500 km Entfernung.

Die neue Firma stellt aber den Person A einen Firmenwohnung gratis zur Verfügung für 6 Monate (Nov 05 - April 06). In April 2006 sollte die Person A umziehen.

Wie kann denn die Person A in der Einkommensteuererklärung diesen Mehraufwand zwischen Wohnsitz und neue Arbeitstelle gelten lassen ?

Gruß
Antoine

Salut Antoine,

ist der genannte Arbeitnehmer ledig oder verheiratet? Falls verheiratet: Wo hält sich in der genannten Zeit die Familie auf?

(désolé - im dt. Steuerrecht sind das keine Privatangelegenheiten…)

Schöne Grüße

MM

Hi!

ist der genannte Arbeitnehmer ledig oder verheiratet?

ledig.

Hallo Antoine,

was mir spontan einfällt:

2005:
Doppelter Haushalt (Familienheimfahrten, Mehraufwand für Verpflegung, etc…)

2006:
nochmal Doppelter Haushalt & Umzugskosten (da gibts einiges)

Die Möglichkeiten sind enorm und das Thema Doppelter Haushalt sehr komplex und Einzelfallbezogen.

Also kurz gesagt. Für die EST 2005 und 2006 einen Steuerberater aufsuchen. Wird sich mit Sicherheit lohnen!

mfg

Alex

Salut Antoine,

beim ledigen Arbeitnehmer ist es besonders wichtig, dass gezeigt werden kann, dass an der bisherigen, bis zum Umzug beibehaltenen Wohnung ein eigener Hausstand besteht (Herd, Bad, Schlafmöglichkeit) - bei Verheirateten wird das in der Regel ohne weitere Prüfung akzeptiert.

Wenn ein eigener Hausstand besteht (also nicht Mitwohnen bei Eltern, WG ist bereits ziemlich kritisch), geht es um folgende Aufwendungen:

Fahrtkosten für die erste Fahrt zur Unterkunft am Arbeitsort und für die letzte Fahrt (wird in der Regel beim Umzug sein) wie Dienstreisen.

Fahrtkosten für Heimfahrten mit der Entfernungspauschale wie Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

Verpflegungsmehraufwendungen pauschal wie bei Dienstreisen für die Dauer der ersten drei Monate, danach nichts mehr.

Keine Kosten für die Unterkunft, weil die vom Arbeitgeber gestellt wird.

Falls kein eigener Hausstand besteht, können die genannten Aufwendungen nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Schöne Grüße

MM