In Pressemitteilungen gelesen soll die Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers ab 2006 für nebenberuflich ausgeführte Tätigkeit gestrichen werden. Verunsichern tun nun ESt-Bescheide von div. Finanzämtern, die zukünftig weiterhin die Berücksichtigung des Arbeitszimmers suggerieren, jedoch mit der Auflage einer Aufstellung zur zeitlichen Nutzung (selbst. Arbeit/nichtselbst. Arbeit).
Was ist nun richtig? Generelle Streichung oder Anerkennung unter best. Umständen? Wer weiss hier mehr und kann gerade zu der geforderten Aufstellung Tipps geben?
Hi,
In Pressemitteilungen gelesen soll die Absetzung des
häuslichen Arbeitszimmers ab 2006 für nebenberuflich
ausgeführte Tätigkeit gestrichen werden.
Imho bisher wohl nur ein Gesetzentwurf, der ab 2007 in Kraft treten soll,
se: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?si=44b…
Gruß,
Gerhard
Hi !
Die Geschichte mit der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist lang. Auf einen kurzen Nenner gebracht, kann man folgendes festhalten:
Zu Anfang konnte fats jeder Steuerpflichtige Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Im Laufe der Zeit kam es zu immer weiteren Einschränkungen bezüglich des Personenkreises, die das AZ noch ansetzen können.
Um eine solche WEITERE Einschränkung der Abzugsmöglichkeit handelt es sich bei den Pressemitteilungen. Es muss also für jden Einzelfall noch genauer als bisher geprüft werden, ob der Ansatz weiterhin zulässig sein wird oder ob der Gesetzgeber das AZ nicht mehr fördern will.
BARUL76
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