hallo,
wenn ein freiberufler sein unternehmen aufgibt und ins ausland geht, muss eine sog. aufgabebilanz erstellt werden!
muss ich dafür eine zweite „bilanz“ erstellen oder kann ich den aufgabegewinn in der normalen 4-3-rechnung erklären?
aufgabebilanz heißt doch zum stichtag forderungen hinzurechnen, vbk abziehen und die anlagegüter zum TW entnehmen oder habe ich da was vergessen…
nur um mißverständnissen vorzubeugen… ich möchte mich lediglich austauschen und KEINE STEUERBERATUNG 
vielen dank für eure antworten
tommy
muss ich dafür eine zweite „bilanz“ erstellen oder kann ich
den aufgabegewinn in der normalen 4-3-rechnung erklären?
Hallo,
eine Bilanz ist denklogisch etwas anderes als eine 4/3 Rechnung. Also
wird in der Praxis für den laufenden Gewinn eine 4/3 Rng erstellt und
dann auf den Aufgabetag eine Schlußbilanz. In der GuV zur
Schlußbilanz sind dann denklogisch nur die Aufwendungen / Erträge
enthalten, die aus der Schlußbilanzierung folgen und somit nicht in
der 4/3 Rng enthalten sein können.
Bsp. (ohne Beachtung der USt) 4/3 Ergibt:
10.000 Umsatzerlöse
-5.000 Wareneinsatz
-1.000 Kosten
=4.000 lfd Gewinn
Schlußbilanz
Aktivierung/Passivierung von Forderungen
20.000 Forderungen an Umsatzerlöse
5.000 Kosten an Verbindlichkeiten
Davon werden nun 5.000 Verbindl. noch bezahlt und 15.000 Ford gehen
noch irgendwann ein, 5.000 Forderungen sind uneinbringlich.
Also Ergebnis Schlußbilanz soweit:
20.000 Erlöse
-5.000 Kosten
-5.000 Abschreibung Forderung
10.000 Gewinn soweit
Dann Entnahme von WG
5,- Entnahme Restbuchwerte 5 Anlagegüter
Dann Buchung Teilwerte
10.000 Entnahme an 10.000 Entnahme AV Teilwert
Ergebnis hieraus
10.000 Erlös
–> Schlußergebnis 19.995 Euro
–> lfd. Ergebnis war 1.000 Euro
Mfg vom
showbee
Hallo Showbee,
grandioses Beispiel, gefällt mir sehr gut. (Druck ich mir aus und geb´s meinem Azubi…
)
–> Schlußergebnis 19.995 Euro
–> lfd. Ergebnis war 1.000 Euro
War der lfd. Gewinn nicht 4.000 Euro?
Sonnige Grüße von Soni
grandioses Beispiel, gefällt mir sehr gut. (Druck ich mir aus
und geb´s meinem Azubi…
)
–> Schlußergebnis 19.995 Euro
–> lfd. Ergebnis war 1.000 Euro
War der lfd. Gewinn nicht 4.000 Euro?
Hi Soni,
ja 4.000 lfd Gewinn hatte ich oben. Tippfehler, passiert ja im BfgProgramm nicht… Für einen Azubi sollte man das ganze ggf. noch um aRAP, pRAP, Rückstellungen aufpeppen und in Stufe 2 dann eine Personengesellschaft mit unterschiedlichen Kapitalbeständen.
Ansonsten gern geschehen, es war ja für die Verdeutlichung.
Mfg vom
showbee