a) Wenn Frau X z. B. am 10.9.06 verstirbt, muss jemand für sie noch für die Zeit vom 1.1.06 bis zum Todestag eine EkSt-Erklärung machen.
b) Für die Erträge aus der Zeit danach müssen die Erben eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“ ausfüllen.
Nehmen wir nun an, das Erbe (keine Immobilie dabei) sei bis zum 31.12.06 ordentlich gemäß Testament verteilt und die Konten der ERblasserin gelöscht.
Fragen:
Kann die Steuererklärung zu a) schon vor Jahresende ausgefüllt und abgegeben werden, wenn alle Belege (Erträgnisaufstellung, abschließender Kontoauszug usw.) beieinander sind?
Reicht für b) eine Erträgnisaufstellung der beteiligten Bank vom 1.1. bis zum 31.12.06? Oder ist die Bank verpflichtet, zwei Erträgnisaufstellungen (1.1. bis 10.9.06 und 11.9. bis 31.12.06) zu liefern?
Schließlich müssen ja Kapitalerträge und auch eventuelle Gewinne und Verluste aus Wertpapierverkäufen für a) und b) getrennt abgerechnet werden.
a) Wenn Frau X z. B. am 10.9.06 verstirbt, muss jemand für sie
noch für die Zeit vom 1.1.06 bis zum Todestag eine
EkSt-Erklärung machen.
ja
b) Für die Erträge aus der Zeit danach müssen die Erben eine
„Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von
Besteuerungsgrundlagen“ ausfüllen.
ja
Nehmen wir nun an, das Erbe (keine Immobilie dabei) sei bis
zum 31.12.06 ordentlich gemäß Testament verteilt und die
Konten der ERblasserin gelöscht.
Fragen:
Kann die Steuererklärung zu a) schon vor Jahresende
ausgefüllt und abgegeben werden, wenn alle Belege
(Erträgnisaufstellung, abschließender Kontoauszug usw.)
beieinander sind?
Theoretisch ja.
Praktisch bringt es nichts, weil die Finanzämter die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr aus EDV-technischen Gründen meist erst ab Februar des nächsten Jahres bearbeiten können.
Reicht für b) eine Erträgnisaufstellung der beteiligten
Bank vom 1.1. bis zum 31.12.06? Oder ist die Bank
verpflichtet, zwei Erträgnisaufstellungen (1.1. bis 10.9.06
und 11.9. bis 31.12.06) zu liefern?
Zwei.
Es sind ja auch zwei Konten, eins lautet auf den Namen des/der Verstorbenen, das andere auf den Namen der Erbengemeinschaft.
Schließlich müssen ja Kapitalerträge und auch eventuelle
Gewinne und Verluste aus Wertpapierverkäufen für a) und b)
getrennt abgerechnet werden.
Oder ist die Bank
verpflichtet, zwei Erträgnisaufstellungen (1.1. bis 10.9.06
und 11.9. bis 31.12.06) zu liefern?
Zwei.
Die dusselige Bank (oder halt deren Mitarbeiter) haben nur eine Erträgnisaufstellung geschickt, und deas noch bevor die Konten aufgelöst sind.
OK, dann müssen diese Leute bei der Bank [/] halt mal was dazu lernen.
Es sind ja auch zwei Konten, eins lautet auf den Namen des/der
Verstorbenen, das andere auf den Namen der Erbengemeinschaft.
Das mag in der Theorie so sein.
Praktisch werden die Konten noch eine Weile auf den bisherigen Namen weitergeführt, nur die Freistellungsaufträge werden gelöscht.
Oder ist die Bank
verpflichtet, zwei Erträgnisaufstellungen (1.1. bis 10.9.06
und 11.9. bis 31.12.06) zu liefern?
Zwei.
Die dusselige Bank …
Sie war doch nicht ganz dusselig.
Es ist die Erträgnisaufstellung für den ersten Zeitraum geschickt worden.
Das beiliegnde Anschreiben enthält die falsche Zeitspanne.