[ESt] Aufwandsentschädigung bei Tierbetreuung

Hallo,

ich würde gerne wissen, wieviel die Obergrenze an steuerfreier Einnahme ist, wenn im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ein Hund in Pflege genommen wird (Urlaubsbetreuung). Ich habe bereits die Info gefunden, dass eine Aufwandsentschädigung bis 1.848,-€ jährlich steuerfrei ist, aber diese Angabe bezieht sich nur auf ehrenamtliche Tätigkeiten und die ist in meinem Fall nicht gegeben.
Kann mir jemand Angaben dazu machen?
Vielen Dank!

ich würde gerne wissen, wieviel die Obergrenze an steuerfreier
Einnahme ist, wenn im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ein Hund
in Pflege genommen wird (Urlaubsbetreuung). Ich habe bereits
die Info gefunden, dass eine Aufwandsentschädigung bis
1.848,-€ jährlich steuerfrei ist, aber diese Angabe bezieht
sich nur auf ehrenamtliche Tätigkeiten und die ist in meinem
Fall nicht gegeben.

Hallo,

wenn die Tierbetreuung mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird, dann sind die Einnahmen steuerbar. Hier würde ich zu gewerblichen Einkünften tendieren. Soweit man Hauptberuflich Arbeitnehmer ist, sind 410 Euro (p.a.) steuerfrei und weitere 410 Euro werden nur ermäßigt besteuert.

Ergibt sich aus § 46 Abs. 3 S. 1 EStG und §§ 46 Abs. 5 EStG i.V.m. 70 EStDV

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__70.html

Sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, weil man bspw. nur Kosten umlegt und die Hundeaufsicht im Gegenseitigkeitsverhältnis läuft, wäre die Sache steuerlich irrelevant. Das wäre bspw. der Fall, dass 3 Nachbarn jeweils in der Ferienzeit 2 Wochen auf die Hunde der anderen aufpassen und lediglich Tiernahrung erstatten und ggf. Geld erstatten, die an Tierärzte gezahlt wurden.

Wird allerdings Geld gezahlt fürs Gassi gehen, dann liegt Gewinnerzielungsabsicht vor.

Mfg vom

showbee