Guten Tag,
angenommen, eine Ehefrau arbeitet freiberuflich und benötigt dafür ein Arbeitszimmer im gemeinschaftlichen (je zur Hälfte) Eigentum der Eheleute.
Sie möchte nun die Kosten für das Arbeitszimmer in ihrer EÜR berücksichtigen.
Neben Müllabfuhr, Energiekosten usw., die sie anteilig im Verhältnis Arbeitszimmerfläche/Gesamtwohlfläche ermittelt (natürlich nur zur Hälfte, weil ihr ja nur die halbe „Hütte“ gehört), neben diesen Dingen also möchte sie auch die Abschreibung (2%, für den entsprechenden räumlichen Anteil) geltend machen. Frage: Kann sie hier den vollen Kaufpreis incl. Kaufnebenkosten ansetzen oder muß sie einen bestimmten Anteil für das Grundstück abziehen?
Ist natürlich ein vollkommen fiktives Beispiel ohne Bezug zum wirklichen Leben ;o)
Fragt sich
Henning
geltend machen. Frage: Kann sie hier den vollen Kaufpreis
incl. Kaufnebenkosten ansetzen oder muß sie einen bestimmten
Anteil für das Grundstück abziehen?
In meinem Fall mußte der Grundstückanteil abgezogen werden, damals waren es 16 % (Rheinland Pfalz). Der Abzug war nicht fiktiv, sondern sehr real o:smile:
Pass auch auf, welche Fläche das AZ hat… sieh mal im Konz nach. Da darf das AZ bzw der kalkulierte Wert dann irgendwie nicht mehr als XX% des Kaufpreises ausmachen und nicht mehr als XXXX Euro betragen …ansonsten fällt das AZ unter Betriebseigentum und muss dann auch dort beim Verkauf des Hauses etc. berücksichtigt werden.
Hallo,
Der Hinweis ist richtig, wenn auch zu ungenau. Aber auf den Konz zu verweisen…nee, da gibt es besseres.
Z.B. ist bei der Steuersparerklärung von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft gleich ein Ratgeber in Buchform (Steuer-Kompass) dabei, der die richtige Lösung beschreibt oder man schafft sich die Loseblattsammlung für Betriebe vom gleichen Verlag an.
Im übrigen ist das ein Paradebeispiel dafür, dass man grundlegende Dinge durch Beratung durch einen Steuerberater klären sollte.
Viele Grüße
C.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]