ich würde mich über Info/Links/Tipps zu folgendem Problem freuen:
Ein Arbeitnehmer unter deutschem Arbeitsvertrag muss durch seinen Job zwingend einen Großteil seiner Arbeitszeit im Ausland verbringen, in diesem Fall Belgien. Durch diese Aufenthalte ist der Unterhalt einer eigenen Unterkunft in Belgien unvermeidlich.
Für die Haltung einer Unterkunft in Belgien verlangt die dortige Lokalregierung eine Gebühr pro Jahr (in etwa Zweitwohnungssteuer).
Frage 1: ist der Arbeitnehmer gezwungen, sich an den dem Arbeitnehmer entstehenden Kosten zu beteiligen, da diese zur Durchfühung der Arbeit notwendig sind?
Frage 2: können diese Kosten, auch wenn sie im Ausland entstehen, in Deutschland von der Steuer als zur Ausführung der Arbeit notwendige Kosten abgesetzt werden?
Frage 1: ist der Arbeitnehmer gezwungen, sich an den dem
Arbeitnehmer entstehenden Kosten zu beteiligen, da diese zur
Durchfühung der Arbeit notwendig sind?
per Gesetz nicht, vielleicht aus Tarifvertrag ansonsten muss es in Arbeitsvertrag.
Frage 2: können diese Kosten, auch wenn sie im Ausland
entstehen, in Deutschland von der Steuer als zur Ausführung
der Arbeit notwendige Kosten abgesetzt werden?
Kommt drauf an, wo die Steuern für die Tätigkeit anfallen. I.d.R. wird das bei längerer Tätigkeit wohl in Belgien sein. Ob die Belgier auch Werbungskostenabzug so großzügig wie die Deutschen zulassen weiss ich nicht. Hier empfiehlt es sich beim Belgischen Fiskus nachzufragen. Hierzu müsste man vorher Art. 15 des DBA D-BE genauer prüfen. Hierzu sollte man vor Erstellung der Steuererklärung einen Steuerberater fragen, der sich mit belg. und deut. Steuerrecht auskennt. Mutmaßlich Steuerberater in der Grenzregion.