[ESt] Ausschüttung Leistung n. §27 KStG versteuern

Hallo,

angenommen, jemand grübelt über die Jahresbescheinigungen von Banken.

Für ein paar Aktien hatte er eine Ausschüttung von „Leistungen aus steuerlichem Einlagekonto §27 KStG“. Die tauchen aber in den Jahresbescheinigungen nicht auf.

Muss er diese nicht versteuern bzw. auf seiner Anlage KAP angeben?

Oder sind die schon versteuert?

Sonst steht doch alles mögliche auf diesen Jahresbescheinigungen, aber dazu fehlt jeder Hinweis…

Danke!

Viele Grüße
Frank

hallo,

das wird nicht versteuert, also keine angabe in der EStE. § 27 KStG meint das „steuerliche einlagekonto“, in dem eigenkapital ausgewiesen wird, welches nicht nennkapital und nicht gewinne sind.

m.E. stammen diese beträge vorrangig aus der umstellung vom anrechnungsverfahren zum halbeinkünfteverfahren… aber das ist vielleicht nicht ganz korrekt, aber dennoch unwichtig.

wichtig nur: keine sorge, wird nicht angegeben!

mfg vom

showbee

Vielen Dank!
Hallo Showbee,

vielen Dank!

Frank