[ESt] Außergew. Belastgung Fahrten bei Krankheit

Hallo Experten,

im meinem Bekanntenkreis ist folgende Situation aufgetreten.

Person A war 6 Wochen stationär in Behandlung, am Wochenende und gegen Ende der Behandlungszeit durfte A öfters über Nacht nach Hause.
Nun sind B (der Freund) und C die Eltern immer zwischen dem Heimatort und dem Krankhenaus hinunher gefahren.

Mittlerweile muss Person A untertags zur Behandlung in das selbige Krankenhaus. Vom Arzt aus, ist es Ihr immer noch nicht gestatte, selbst zu fahren.
Nun fahren Person B (morgens) und person C (abends) um A nach Hause zu bringen.

Wer kann denn nun die Fahrtkosten ansetzen? Die einfache Strecke brtägt 30 km. Also ergibt sich für die fahrenden eine Strecke von 120 km am Tag.

B und C die, ja auch den Fahraufwand und den Spritverbrauch haben oder A die krank ist! Können die ganzen 120 km oder nur die einmalige Strecke, sprich 60 km angesetzt werden?

Gibt es für diese Fahrtkosten eine Obergrenze?
Können in diesem zuge auch die 10-Euro für den Hausarzt abgestezt werden, die im Vorfeld angefallen sind?
Denke die Krankenhauspauschale kann auch abgesetzt werden, oder?

Wie A, B und C es intern regeln, ist mal dahin gestellt…

Gruss
Markus

Hallo,

im meinem Bekanntenkreis ist folgende Situation aufgetreten.

Person A war 6 Wochen stationär in Behandlung, am Wochenende
und gegen Ende der Behandlungszeit durfte A öfters über Nacht
nach Hause.
Nun sind B (der Freund) und C die Eltern immer zwischen dem
Heimatort und dem Krankhenaus hinunher gefahren.

Besuchsfahrten von Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie medizinisch veranlasst sind. Der Krankenhausarzt muss bescheinigen, dass gerade diese Besuche zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beitragen können (BFH Urteil vom 2.3.1984, BStBl 84 II 484).

Ein Freund ist dabei problematisch, da er nicht Angehöriger i.S.d. § 15 Abgabenordnung ist.

Fahrtkosten der kranken Person selbst sind außergewöhnliche Belastungen. Wenn eine andere Person fährt, kommt es darauf an, wer den Aufwand hat, also ob die kranke Person die Fahrtkosten erstattet. Im Regelfall wird die Fahrt zur Behandlung aber logischerweise einfach bei der kranken Person als eigene Fahrten geltend gemacht. Wie sie tatsächlich hinkommt, danach wird gar nicht gefragt.

Mittlerweile muss Person A untertags zur Behandlung in das
selbige Krankenhaus. Vom Arzt aus, ist es Ihr immer noch nicht
gestatte, selbst zu fahren.
Nun fahren Person B (morgens) und person C (abends) um A nach
Hause zu bringen.

Wer kann denn nun die Fahrtkosten ansetzen? Die einfache
Strecke brtägt 30 km. Also ergibt sich für die fahrenden eine
Strecke von 120 km am Tag.

B und C die, ja auch den Fahraufwand und den Spritverbrauch
haben oder A die krank ist! Können die ganzen 120 km oder nur
die einmalige Strecke, sprich 60 km angesetzt werden?

ohne Schwierigkeiten 60 km

mit Attest, dass sie nicht fahren kann und Begleitung benötigt, auch 120km. Ich lege aber nicht meine Hand ins Feuer, dass es sture Sachbearbeiter gibt, die das nicht anerkennen wollen. Urteile dazu habe ich nicht gefunden, ein Versuch ist es aber wert.

Gibt es für diese Fahrtkosten eine Obergrenze?

nein

Können in diesem zuge auch die 10-Euro für den Hausarzt
abgestezt werden, die im Vorfeld angefallen sind?
Denke die Krankenhauspauschale kann auch abgesetzt werden,
oder?

beides kann bei der kranken Person geltend gemacht werden.

Viele Grüße
C.