Hallo Experten,
im meinem Bekanntenkreis ist folgende Situation aufgetreten.
Person A war 6 Wochen stationär in Behandlung, am Wochenende und gegen Ende der Behandlungszeit durfte A öfters über Nacht nach Hause.
Nun sind B (der Freund) und C die Eltern immer zwischen dem Heimatort und dem Krankhenaus hinunher gefahren.
Mittlerweile muss Person A untertags zur Behandlung in das selbige Krankenhaus. Vom Arzt aus, ist es Ihr immer noch nicht gestatte, selbst zu fahren.
Nun fahren Person B (morgens) und person C (abends) um A nach Hause zu bringen.
Wer kann denn nun die Fahrtkosten ansetzen? Die einfache Strecke brtägt 30 km. Also ergibt sich für die fahrenden eine Strecke von 120 km am Tag.
B und C die, ja auch den Fahraufwand und den Spritverbrauch haben oder A die krank ist! Können die ganzen 120 km oder nur die einmalige Strecke, sprich 60 km angesetzt werden?
Gibt es für diese Fahrtkosten eine Obergrenze?
Können in diesem zuge auch die 10-Euro für den Hausarzt abgestezt werden, die im Vorfeld angefallen sind?
Denke die Krankenhauspauschale kann auch abgesetzt werden, oder?
Wie A, B und C es intern regeln, ist mal dahin gestellt…
Gruss
Markus