[ESt] Außergewöhnliche Belastung - Unterhalt

Hallo,
ich habe gehört, wenn man für einen nahen Angehörigen (z. Mutter oder Vater ohne Pflegestufe), der in einem Seniorenheim wohnt, Zuzahlungen (Heimkostenbeteiligung, Taschengeld, etc.) leisten muß, dass diese Summe nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
Solche Begründung las ich da zum Beispiel:
„Der Abzug der Aufwendungen für die Unterbringung eines nahen Angehörigen in einem Heim ist nur zulässig, wenn eine krankheits oder behinderungsbedingte Unterbringung vorliegt. Davon ist nur auszugehen, wenn eine Pflegestufe festgestellt worden ist. Davon ist nach Aktenlage nicht auszugehen.“

Ist das wirklich so??? Es gibt doch auch hilflose Personen die einfach keine Pflegestufe bekommen, weil sie z. B. noch einen Arm heben können… aber sonst ziemlich hinfällig sind.
Oder verstehe ich das falsch?

Viele Grüße eve

Hallo Evelyn,

die Aussage ist so richtig. Die Richtlinien zu § 33 EStG (R188) bestimmen eindeutig, das mindestens eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI bestehen muß, d.h. mindesten Pflegestufe 1.

Allerdings sollte man hier über die agB nach § 33a EStG nachdenken, in denen Aufwendungen für den Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen bis z.H. v 7680,- EUR abzugsfähig sind. Diese sind auf der Rückseite des Mantelbogens einzutragen. Leider kommen hier auch die eigenen Einkünfte der zu unterhaltenen Person zu tragen. Einen Versuch ist es aber wert.
Gruß
Michael