[ESt] Auto abschreiben oder Pauschalen ansetzen?

Hallo Experten,

ich habe eine wichtige Frage zu der ich über die Suche nichts gefunden hat.

Die Sachlage:
Ein Student hat sein Studium erfolgreich abgeschlossen und bekommt einen Job bei einer Unternehmensberatung, ab Oktober. Der Dienstsitz ist ca. 200km von seiner Wohnungsstätte entfernt. Da er so gut wie nie im Büro, sondern immer unterwegs bei Kunden ist und dann von Mo-Fr im Hotel schläft braucht er auch nicht zum Dienstsitz ziehen.

Da er aber ständig unterwegs ist braucht er ein „langstreckentaugliches Auto“ und kauft sich ein BMW Jahreswagen, 24.000€. Die Firma bezahlt ihm pro gefahrenen Kilometer zum Kunden 0,42€. Die Fahrt von Zuhause zum Dienstsitz bekommt er ja ab dem 30.km mit 0,30€ vom Staat.

Die Frage:
Ein Kollege teilt dem Student mit, dass er den Wagen über 4 Jahre (5 Jahre bei Neuwagen, Auto ist ja bereits 1 Jahr alt) abschreiben kann. Schließlich hat er das Auto ja wirklich nur gekauft weil er Unternehmensberater ist und das Auto benötigt. Die Erstattungen (0,42€ vom Arbeitgeber und 0,30€ vom Staat) betreffen ja Verschleiß, Sprit, etc… Unabhängig davon könnte man die 24.000€ über 4 Jahre abschreiben…

Ist dies richtig? Kann man beim FA vorsprechen und dies gleich in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!!!

Hallo Andy,

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Es gibt zwei Möglichkeiten die Fahrtkosten für Dienstreise zu berücksichtigen:

  1. pro gefahrener Kilometer 0,30 € (nicht zu verwechseln mit der Entfernungspauchale für Fahrten Whg.-Arbeitsstätte)
  2. Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für das Fahrzeug. Das bedeutet Du musst ein Fahrtenbuch schreiben und jeden Beleg, der das Fahrzeug betrifft aufheben (Tankbeleg, Kfz-Steuer, Reparatur, neue Reifen, Versicherung, Garage, Motoröl, Scheibenklar, Zinsen für Anschaffungsdarlehen, ect.) egal ob der Beleg auf einer beruflichen oder privaten Fahrt angefallen ist. Dazu wird die Abschreibung (Anschaffungskosten Fahrzeug geteilt durch 4 Jahre Nutzungsdauer anteilig gezwöftelt) addiert. Das sind dann die Gesamtkosten. Die durch das Fahrtenbuch ermittelten beruflichen Fahrten werden mit den gesamt Kilometer ins Verhältnis gesetzt (Ergebnis z. B. 80% beruflich genutzt) Von den Gesamtkosten werden somit 80% als Werbungskosten berücksichtigt.

Die erstatteten 0,42 € pro gefahrenen Kilometer werden davon wieder abgezogen. Wieso eigentlich 0,42 €, es können doch blos 0,30 € Pauschale steuerfrei erstattet werden? Oder bin ich gerade auf dem falschen Dampfer?

Also auf der Lohnsteuerkarte würde ich nichts eintragen lassen, da Du die Aufwendungen durch die Pauschale vom Arbeitgeber ja wieder erstattet bekommst, somit eigentlich eine „Nullnummer“ bei Dir.

Viele sonnige Grüße von Soni

Wobei hier noch anzumerken ist, dass ab einer bestimmten Fahrleistung die tatsächlichen Kosten angesetzt werden und nicht mehr die pauschalen Kilometersätze für Reisekosten soweit eine unzutreffende Besteuerung eintritt. Das dürfte, soweit ich zu so später Stunden noch richtig denke, bei 40.000 Jahreskilometern der Fall sein. Denn ab diesen Zahlen ist ein Ansatz der Pauschalen nicht mehr gerechtfertigt, weil die tats. Kosten wesentlich niedriger sind.