[ESt] Bankspesen als Werbungskosten(KAP) abziehbar

Können die Bankspesen beim Kauf eines, durch niedriegen Kupon und Einstandskurs unter 100%, steuerlich begünstigten Wertpapiers (Anleihe) von der Steuer abgesetzt werden?

Beispiel:
Kupon 0,6 %
Einstandskurs: 97,45
Rendite: 2,9 %
Bankspesen: 0,49 % des Kurswertes

Können die 0,49% als Werbungskosten von den Kapitalerträgen abgezogen werden?
Wenn nicht, macht der Kauf eíner solchen Anleihe doch wenig Sinn, da der Steuerabzug einer herkömmlichen Anlage evtl. geringer wäre als die Bankspesen.

Hi !

Über Sinn oder Unsinn der Anschaffung dieser Anlage möchte ich nicht spekulieren. Dies kann in anderen Brettern vortrefflicher geschehen.

Steuerlicher Fakt ist aber, dass Aufwendungen, die mit steuerlich beachtlichen Einnahmen im Zumsammenhang stehen bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden können.

Fallen also bei der Anschaffung von Wertpapieren, die einen Zins oder eine Dividende erbringen, Anschaffungsnebenkosten (Bankgebühren, Maklerkosten, …) an, so sind diese als Werbungskosten bei den „Einkünften aus Kapitalvermögen“ von den Erträgen abzuziehen.

Hinzuweisen bleibt noch darauf, dass pro Person der so genannte „Sparer-Freibetrag“ bei den EInkünften aus Kapitalvermögen vom Finanzamt berücksichtigt wird. Der Freibetrag hat derzeit eine Höhe von € 1.350. Beträgt die Differenz aus Einnahmen ./. Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen weniger als € 1.350 werden die Einkünfte im Steuerbescheid mit € 0,00 angesetzt.

BARUL76

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Bankspesen die beim Kauf eines Wertpapiers anfallen können nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Sie erhöhen den Kaufpreis !!!

Anders ist es mit Kosten die Depotbebühren etc (das hatte ja auch schon barul geschrieben)

Gruss
Börsenfan1968

Wenn nicht, macht der Kauf eíner solchen Anleihe doch wenig
Sinn, da der Steuerabzug einer herkömmlichen Anlage evtl.
geringer wäre als die Bankspesen.

Was meinst du denne damit ???