Person A hat jahrelang Metallschrott und ähnliches gesammelt und es dann 2003 alles zum Schrotthändler gebracht und natürlich auch Geld dafür bekommen.
Was soll Person A jetzt gegenüber dem Finanzamt erklären? Sind Angaben über die ganzen Bareinnahmen durch den Metallschrott, sowie Gewicht und Anlieferungstag jeder einzelnen Fuhre zu machen?.
Könnte da ein Privatverkauf vorliegen.
viele Grüße
Tobi
Anmerkung: von MOD bearbeitet, auf FAQ:1129 wird hingewiesen
derjenige welche, sollte dem Finanzamt mitteilen, dass er lediglich alten Mist verschrottet hat und keinen Schrotthandel betreibt. Hier wurden lediglich Güter des Privatvermögens veräußert, Gewinne wurden nicht erzielt.
Es handelt sich nach der Fallbeschreibung bei diesen Veräußerungsvorgängen um den Verkauf von Privatvermögen. Die Veräußerung von Privatvermögen wird einkommensteuerlich nur erfasst, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt. Alles was schon länger vorhanden ist, ist steuerlich irrelevant.
Sollte Anschaffung und Veräußerung innerhalb dieses einen Jahres liegen, noch mal melden. Es könnten dann noch Ratschläge wegen Anrechnung von Vorbesitzzeiten o.ä. gegeben werden.
Ob hier möglicherweise eine umsatzsteuerlich relevante Tätigkeit vorliegt, möchte ich jetzt nicht beurteilen. Ich könnte mir dies aber durchaus vorstellen.