in dem steuersparheft stiftung warentest werden folgende ausführungeb gemacht:
arbeitnehmer können 2010 maximal bis zur versicherungshöchstgrenze von 45000 euro jahresbruttolohn 3.412,80 euro basisbeiträge für krankenversicherung und 438.75 euro für die pflegeversicherung abziehen.
fiktiv:
wenn nun jemand als frühpersionär weiter abgerechnet wird, die KV in monatlicher höhe von ca. 600 selbst bezahlt, was kann er dann absetzen?