ESt. Basisbeiträge zur Krankenversicherung

in dem steuersparheft stiftung warentest werden folgende ausführungeb gemacht:
arbeitnehmer können 2010 maximal bis zur versicherungshöchstgrenze von 45000 euro jahresbruttolohn 3.412,80 euro basisbeiträge für krankenversicherung und 438.75 euro für die pflegeversicherung abziehen.

fiktiv:
wenn nun jemand als frühpersionär weiter abgerechnet wird, die KV in monatlicher höhe von ca. 600 selbst bezahlt, was kann er dann absetzen?

als pensionär würde der jemand ja noch einkünfte gem § 19 estg haben (nichtselbst. arbeit) und somit würden auch für ihn die neuen regelungen des bürgerentlastungsgesetzes greifen, wonach nur die beiträge zur basis-kv als sonderausgaben abzugsfähig sind. er sollte einfach alle kv-bveiträge angeben, das FA rechnet dann den anteiligen beitrag zur krankentagegeldversicherung heraus (außerdem auch private wahltarife).

ich glaube aber die daten bekommt das FA sowieso auf elektronischem wege und hat dann schon nen überblick. ansonsten müsste er ja sicherlich beitragsnachweise liefern. die basis-kv ist darüber hinaus uneingeschränlt als sa abzugsfähig, da gibt es keine beschränkungen. wird der höchstbetrag nicht ausgeschöpft, sind bis dahin auch private zusatztarife abzugsfähig.