Hallo,
im Jahre 2004 ist ein Haus gebaut worden. Die Eigenheimzulage dafür wurde beantragt und genehmigt.
Wie werden Baukosten in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt?
Gruß
allesinessig
Hallo,
im Jahre 2004 ist ein Haus gebaut worden. Die Eigenheimzulage dafür wurde beantragt und genehmigt.
Wie werden Baukosten in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt?
Gruß
allesinessig
Servus,
zur Präzisierung eine Rückfrage: Ist irgendein Teil fremd vermietet? Gibt es ein beruflich genutztes Arbeitszimmer, eine Werkstatt oder sonst irgendwelche Teile, die der Erzielung von Einkünften dienen?
Schöne Grüße
MM
Nein, gibt es leider nicht. Dann wäre es ja einfach.
Während der Bauphase hat aber jemand dem Bauherren erzählt, dass man Baukosten oder einen Teil davon in der Einkommenssteuererklärung über mehrere Jahre einkommensmindernd quasi abschreiben kann.
War das nur gerede eines Unwissenden oder vielleicht doch zumindest eines Halbwissenden?
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
War das nur gerede eines Unwissenden oder vielleicht doch
zumindest eines Halbwissenden?
Hallo,
teilweise. Der Auskunftgeber hat von der Rechtslage bis 1997 erzaehlt. Seitdem es aber die Eigenheimzulage gibt, wird das ganze getrennt von der Einkommensteuererklärung gehandhabt. Früher hies das § 10e EStG und ging mit der Einkommensteuererklärung.
Mfg vom
showbee
Vielleicht hat derjenige mal was von der Vorkostenpauschale gehoert. Bis 1999 anwendbar glaub ich.