habe ich gelesen, dass man die von der Einkommensteuerabstzen kann.
Leider habe ich mir nicht gemerkt, wo das eingetragen muss.
Kann mir bitte jemand sagen, ob als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Danke!
Grüße
Caro
habe ich gelesen, dass man die von der Einkommensteuerabstzen kann.
Leider habe ich mir nicht gemerkt, wo das eingetragen muss.
Kann mir bitte jemand sagen, ob als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Danke!
Grüße
Caro
habe ich gelesen, dass man die von der Einkommensteuerabstzen
kann.
Ich fürchte, da bist Du einem Irrtum aufgesessen. Sparbeiträge für einen Bausparvertrag konnte man früher mal als Sonderausgabe absetzen (im Rahmen der Höchstbeträge), aber auch das ist lange vorbei. Die Abschlußgebühr war meines Wissens nie steuerlich relevant (zumindestens nicht in den letzten 20 Jahren).
[MOD] - Komplettzitat gelöscht.
hi,
es gibt verschiedene ansatzmöglichkeiten:
wenn der abschluss des bausparvertrages nicht im engen zusammenhang mit einem bauvorhaben dient und ein überschuss aus zinseinkünften erwartet werden kann, dann ist die abschlussgebühr bei den werbungskosten bei einkünften aus kapitalvermögen anzusetzen
dient der bausparvertrag z.b. als sicherung eines darlehens, bei einer vermieteten immobilie, so ist der ansatz der abschlussgebühr bei den werbungskosten V+V möglich
gruß inder