[ESt] Beginn Abschreibung Solaranlage wenn Kredit?

Hallo, mal angenommen, ein Hausbesitzer erweitert seine Heizung um eine Solaranlage mit Heizungsunterstützung. Mal angenommen, die Geschichte kostete mit allem ca. 16.000 Euro. Angenommen, es gibt einen Kredit von der „Kreditanstalt für Wiederaufbau“, womit die Rechnung des Installatuers sofort bezahlt wird. Die Ratenzahlungen für den Kredit beginnen in 2007, installiert und in Betrieb genommen wurde die Anlage in 2006. Der Kredit wurde ebenfalls in 2006 bewilligt und ausgezahlt.
Meine Frage: Wie taucht diese Angelegenheit in der Steuererklärung 2006 des angenommenen Hausbesitzers auf? Wird da was abgeschrieben? Sind erst die Raten steuerl. relevant? Ist der Kredit eine Einnahme?
Zugegeben, viele Fragen, vielleicht sind die Antworten ja auch für viele andere interessant…

Servus,

ist das Haus vermietet oder selbst genutzt? Wenn selbst genutzt: für Wohnzwecke oder für eigenbetriebliche Zwecke?

Schöne Grüße

MM

Servus,
ist das Haus vermietet oder selbst genutzt? Wenn selbst
genutzt: für Wohnzwecke oder für eigenbetriebliche Zwecke?
Schöne Grüße
MM

Pardon, diese Angaben habe ich vergessen. Das Haus ist gemischt genutzt. Ein Teil ist vermietet (Bäckerladen), ein Teil selbst genutzt, davon wieder ein Teil ist Arbeitszimmer des Hausbesitzers (Praxisraum Psychotherapeut)
Gruß WL

Das Haus ist
gemischt genutzt. Ein Teil ist vermietet (Bäckerladen), ein
Teil selbst genutzt, davon wieder ein Teil ist Arbeitszimmer
des Hausbesitzers (Praxisraum Psychotherapeut)

Hallo,

also haben wir Privat, Werbungskosten V+V und Betriebsausgaben aus freiberufl. Tätigkeit.

Solaranlage werden nach AfA-Tabelle (Pos. 3.1.7.) über 10 Jahre abgeschrieben, und die Gesamtabschreibung würde ich im Maßstab der Nutzfläche auf die einzelnen Nutzungseinheiten aufteilen.

AfA Tabelle hier als ZIP:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_3792…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_3792/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Betriebspruefung/005.html)

Mfg vom

showbee

Hi !

Meine Frage: Wie taucht diese Angelegenheit in der
Steuererklärung 2006 des angenommenen Hausbesitzers auf? Wird
da was abgeschrieben? Sind erst die Raten steuerl. relevant?
Ist der Kredit eine Einnahme?

Die Abschreibung ist monatsgenau ab dem Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (meist Bauabnahme) zu berechnen. Es sollte für jeden Einzelfall noch durchgerechnet werden, ob die lineare Abschreibung sinnvoller als die degressive Abschreibung ist.
Wird derzeit mit einem höhrern „zu versteuernden Einkommen“ gerechnet, welches sich in etwa 3 - 4 Jahren erheblich mindert, so ist die degressive Abschreibung vorzunehmen, weil hier in den Anfangsjahren höhere Abschreibungsbeträge (derzeit bis zu 30% vom Restbuchwert) jährlich ansetzbar sind.

Der Kredit wirkt sich nur insoweit aus, als hier Zinsen zu zahlen sind. Auch diese Zinsen können anteilig als Betriebsausgaben/Werbungskosten angesetzt werden.

Weder der Zahlungseingang des Darlehens noch die Tilgungsraten sind steuerlich beachtlich.

BARUL76

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