angenommen, es läge die folgende Situation vor:
Ein Student (für den die Übergangsregelung beim Kindergeld gilt) will eine Promotion in Großbritannien beginnen. In diesem Rahmen erhält er ein jährliches Stipendium von 14,300 GBP (Per Umrechnungskurs vom 29.9.2006 [laut Dienstvorschrift der Familienkasse maßgebliches Datum] 21029 EUR) plus Studiengebühren. Der Student is Beamtenkind und von daher über die Beihilfe und privat versichert. Natürlich möchte der Student nach Möglichkeit weiterhin Kindergeld bekommen, damit er dadurch auch die private Krankenversicherung (und Beihilfe) behält.
Dafür müssten natürlich ordentlich Kosten produziert werden, damit er unter der Grenze von 7680 EUR bleibt. Was für Kosten könnten produziert werden?
[laut Dienstvorschrift
der Familienkasse maßgebliches Datum] 21029 EUR) …
Dafür müssten natürlich ordentlich Kosten produziert werden,
damit er unter der Grenze von 7680 EUR bleibt. Was für Kosten
könnten produziert werden?
Hallo,
also ich würde ja nicht wegen 1.848 Euro plus PKV und Beihilfe (also sagen wir max. 3.000 Euro Ersparnis 14.000 Euro ausgeben. Hier würde ich stark dazu tendieren, erstmal kein KiG zu beziehen und im nachhinein zu prüfen, ob doch was geht und dann die tatsächlichen Kosten auflisten. Also erstmal machen und Belege sammeln und dann prüfen ob was geht. Hier mutmaßlich irre Summen für Peanuts auszugeben um danach doch zu „verka****“ würde ich nicht machen. Lieber später über Extra Geld von der Familienkasse freuen.
Btw.: Ja, alle möglichen Kosten könnten mutmaßlich Werbungskosten sein. Also am besten jeden Cent notieren und für jeden Cent Quittungen aufheben.
also ich würde ja nicht wegen 1.848 Euro plus PKV und Beihilfe
(also sagen wir max. 3.000 Euro Ersparnis 14.000 Euro
ausgeben. Hier würde ich stark dazu tendieren, erstmal kein
KiG zu beziehen und im nachhinein zu prüfen, ob doch was geht
und dann die tatsächlichen Kosten auflisten. Also erstmal
machen und Belege sammeln und dann prüfen ob was geht. Hier
mutmaßlich irre Summen für Peanuts auszugeben um danach doch
zu „verka****“ würde ich nicht machen. Lieber später über
Extra Geld von der Familienkasse freuen.
Btw.: Ja, alle möglichen Kosten könnten mutmaßlich
Werbungskosten sein. Also am besten jeden Cent notieren und
für jeden Cent Quittungen aufheben.
Mfg vom
showbee
Naja, aber ein Großteil der Kosten würde ja ohnehin anfallen. Da ich selber in England studiert habe, kann ich sagen, dass die Mietkosten doch enorm sind (ich würde sagen, so um die 500 GBP pro Monat). Das würde jährlich dann schon auf 6000 GBP (8823 EUR) kommen. Damit verblieben dann schon „nur“ noch 12206 EUR. Das heißt, es würden noch 4526 EUR fehlen. Und Heimfahrten, Konferenzbesuche, und Summerschools wären ja auch nicht gerade vergeudetes Geld, sondern Ausgaben, die auf jeden Fall anfallen würden. Und ich habe gehört, dass eine PKV als Promotionsstudent mit Stipendium auch etwa 200 EUR pro Monat kosten würde. Das heißt ohne Heimfahrten, Konferenzbesuche, Summerschools wäre der Student doch nur noch 278 EUR besser dran, als wenn er seine Kosten unter die Grenze drücken würde.
Oder sehe ich das verkehrt? Oder habe ich was übersehen?
Da ich selber in England studiert habe, kann ich sagen, dass
die Mietkosten doch enorm sind (ich würde sagen, so um die 500
GBP pro Monat). Das würde jährlich dann schon auf 6000 GBP
(8823 EUR) kommen.
Hallo,
gerade in dem Punkt würde ich dazu tendieren, dass es nicht ansetzbar ist. Hierzu müsste ja eine tatsächliche Doppelte Haushaltsführung vorliegen. Wenn man aber lediglich bei Ma&:stuck_out_tongue_winking_eye:a ein „Jugendzimmer“ hat und die einzige finanzielle Belastung in UK wäre, würde sich eine DHHF ausschliessen! Die Mietkosten sind somit nur ansetzbar, wenn man also in D weiterhin ein Zimmer anmietet, weil nur dann ists „doppelt“!
Siehe: Doppelte Haushaltsführung bei Arbeitnehmern ohne eigenen Hausstand (R 43 Abs. 5 LStR); Folgerungen aus der Änderung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2003, BMF-Schreiben vom 30. Juni 2004 - IV C 5 - S 2352 - 49/04
Bei einem einigermaßen gut verdienenden Auzubi war von Anfang des Jahres an klar, dass er über die Einkommensgrenze für das kindergeld kommen würde.
Daraufhin wurde beschlossen, einige Werbungskosten in das betroffene Kalenderjahr vorzuziehen.
Dies wurde bereits am Anfang des Jahres geplant und der Familienkasse eine entsprechende Liste eingesandt.
Das Kindergeld wurde bewilligt.
Die Werbungskosten entstanden imLaufe des Jahres in etwa wie geplant und wurden der FK durch Belege nachgewiesen. Alles OK.
Den Beteiligten war (nicht zuletzt durch den undezenten Hinweis der FK) bewusst, dass das KG hätte zurückgezahlt wrden müssen, wenn nicht genügend WK zusammengekommen wären.
Stipendium als ‚Einkünfte‘ oder ‚sonstige Bezüge‘
Hi !
Neben der bisherigen Auflistung, welche Kosten hier möglicherweise relevant sind, darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Auszahlung des Stipendiums möglicherweise weder steuerrechtlich noch kindergeldrechtlich eine Relevanz hat.
So kann z.B. nach § 3 Nr. 11 der Nr. 44 EStG eine Steuerfreiheit des Stipendiums vorliegen.
Es kommt aber wesentlich darauf an, für welchen Zweck das Stipendium gezahlt wird.
Kindergeldrechtlich wäre hier dann üblicherweise eine Einordnung als „Sonstiger Bezug“ vorzunehmen. Zu beachten ist aber, dass nur solche Bezüge auf die „Einkünftegrenze“ anzurechnen sind, die „zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind“ (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG). Sollte das Stipendium also in vollem Umfang einer anderen Zweckbindung unterliegen, ist es nicht als Einnahme zu erfassen.
Wenn aber ein Teil nicht als Einnahme zu erfassen ist, wäre es im Gegenzug auch nicht notwendig, hier Ausgaben gegenrechnen zu müssen.
Bevor also der Abzug irgendwelcher Aufwendungen geprüft werden kann, sollte erst mal geprüft werden, wie das Stipendium auf der Einnahmen-Seite zu behandeln ist.