Hallo auch wieder `Mal von meiner Seite,
ein Angestellter hat lt. Jahresgehaltsabrechnung sog. „ZV Beiträge“ (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) in Höhe von € 367,00 geleistet.
Meine Frage:
Können diese Beiträge in irgendeiner Weise angesetzt werden?
Danke sagt
Theresia
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Hallo
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, VBL, pflichtversichert. Der eigene Beitrag und der Beitrag des Arbeitgebers, der vom Arbeitnehmer versteuert wurde, kann als Vorsorgeaufwnendungen geltend gemacht werden (also wie Versicherungen),
Viele Grüße
C.