Steuerzahler A stellt bei dem Ausfüllen des Mantelbogens zur ESt-Erklärung fest, dass es für die gezahlten Versicherungsbeiträge zur Rieserrente gar kein Feld zum Eintragen gibt. Es gibt nur die Zeile 63, in der mit einem Kreuzchen auf die Anlage AV verwiesen wird.
Oder soll er die gezahlten Beiträge zur Rieserrente bei Zeile 55 eintragen?