Falls Fortbildungsveranstaltungen bzw. Lehrngemeinschaften zu einem Fortbildungslehrgang in der Woche Abends direkt nach der Arbeit stattfinden und von ca. 18 bis 22 Uhr andauern, darf man da auch einen Verpflegungsmehraufwand von EUR 6,- bei 8 Stunden und EUR 12,- bei mehr als 14 Stunden ansetzen? Der Arbeitnehmer verlässt sein Haus morgens um 6 Uhr und kommt an diesen Tagen erst um 22 Uhr nach Hause. Ist diese Zeit komplett abzugsfähig hinsichtlich des Verpflegungsmehraufwands? Falls ja, gibt es Urteile dazu? MfG, Michael Siegberg
kein abzug - keine urteile owT
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