Hallo,
der Steuerpflichtige hat Kapitalerträge von mehreren Banken. Bei einer Bank hat er zwar auch einen FSA, weil er dort früher auch Kapitalerträge hatte. 2010 gab es dort aber keine Kapitalerträge. Benötigt das FA trotzdem auch von dieser Bank eine Steuerbescheinigung oder reichen die Bescheinigungen, in denen Erträge ausgewiesen sind?
Gruß
Ultra