[ESt] Bescheinigung Kapitalerträge

Hallo,

der Steuerpflichtige hat Kapitalerträge von mehreren Banken. Bei einer Bank hat er zwar auch einen FSA, weil er dort früher auch Kapitalerträge hatte. 2010 gab es dort aber keine Kapitalerträge. Benötigt das FA trotzdem auch von dieser Bank eine Steuerbescheinigung oder reichen die Bescheinigungen, in denen Erträge ausgewiesen sind?

Gruß
Ultra

Nein. Eine Steuerbescheinigung gibt es sowieso nur, wenn Erträge da waren und Steuer abgeführt wurde.

Gemeint ist wahrscheinlich die Aufstellung über die Erträge und evtl. abgeführte Steuern. Die braucht man von dieser Bank aber auch nicht.