[ESt] Bescheinigung über Bausparzinsen für Erben?

Hallo,

wieder eine Frage:

Eine verwitwete Mutter M hinterlässt ihren Kindern A, B, C einen Bausparvertrag; Todestag z. B. im Mai.
Kind C ist im Vertrag als Begünstigter eingetragen und bekommt die angesparte Summe plus Zinsen 7 Monate später (im Dezember) von der BspKasse ausgezahlt.

So weit mir bisher bekannt, gehören die Zinsen bis zum Todestag in die Steuererklärung von M und die Zinsen danach in eine Feststellungserklärung, die dann auf die Erben verteilt wird.
(Das hat Kind C auch noch am Bein.)

Die Bausparkasse liefert aber für diese beiden Zeiträume keine getrennten Jahresbescheinigungen, sondern behauptet, es sei für das Finanzamt maßgebend, wer zum Zeitpunkt der Auszahlung der Vertragsinhaber ist. In diesem Fall also der Begünstigte C.
Sie liefert nur eine Jahresbescheinigung bis zum Auszahlungstag.

C hat den ausgezahlten Betrag brav mit A und B geteilt, mag aber die Steuer auf die Zinsen nicht für seine Geschwister mitbezahlen.
Was ist zu tun?
Ist das Verhalten der Bausparkasse OK?

Gruß JoKu

Hallo JoKu,

  1. Wenn C im BSV als Begünstigter eingetragen war, hätte er das Guthaben nicht mit A+B teilen müssen, das Geld fällt dann nicht in
    die Erbmasse. C ist zu loben, und das meine ich ehrlich !
  2. Im Kleingedruckten der Bausparkasse wird eine Zinsfälligkeit
    angegeben sein - ich vermute: wie ausgezahlt bzw. gutgeschrieben-,
    das lässt sich eroieren.
  3. Wenn Bausparkasse im Recht (wovon ich zunächst ausgehe)sollten
    sich doch A+B angesichts des löblichen Verhaltens von C an den
    Steuern beteiligen.
    Grüße

Hallo JoKu,

die Bausparkasse ist doch verpflichtet eine Aufstellung über das Guthaben zum Todestag zu erstellen. In dieser Aufstellung steht in aller Regel dirn wie hoch das reine Guthaben am Stichtag war und es steht auch drin wie hoch die bis dahin angefallene Guthabenszinsen sind.

Zumindest kenn ich das von den ganzen Banken über die Sparbüchle ect. und da ist der Zinsfälligkeitstermin auch der 31.12.

Und mit dieser Aufstellung lassen sich dann doch die Guthabenszinsen aufteilen. (Vor Todestag / Nach Todestag)

Sonnige Grüße von Soni