Hallo,
wieder eine Frage:
Eine verwitwete Mutter M hinterlässt ihren Kindern A, B, C einen Bausparvertrag; Todestag z. B. im Mai.
Kind C ist im Vertrag als Begünstigter eingetragen und bekommt die angesparte Summe plus Zinsen 7 Monate später (im Dezember) von der BspKasse ausgezahlt.
So weit mir bisher bekannt, gehören die Zinsen bis zum Todestag in die Steuererklärung von M und die Zinsen danach in eine Feststellungserklärung, die dann auf die Erben verteilt wird.
(Das hat Kind C auch noch am Bein.)
Die Bausparkasse liefert aber für diese beiden Zeiträume keine getrennten Jahresbescheinigungen, sondern behauptet, es sei für das Finanzamt maßgebend, wer zum Zeitpunkt der Auszahlung der Vertragsinhaber ist. In diesem Fall also der Begünstigte C.
Sie liefert nur eine Jahresbescheinigung bis zum Auszahlungstag.
C hat den ausgezahlten Betrag brav mit A und B geteilt, mag aber die Steuer auf die Zinsen nicht für seine Geschwister mitbezahlen.
Was ist zu tun?
Ist das Verhalten der Bausparkasse OK?
Gruß JoKu