ein fiktives Finanzamt rechnet im Rahmen der Einkommenststeuer fiktiv wie folgt ab:
Summe der Versicherungsbeiträge 11.813,–
Vorwegabzug 6.136,00
Kürzung §10 Abs 3 Nr. 2 EstG -6.136,00
Verbleibender Vorwegabzug 0
Verbleibende Versicherungsbeiträge 11.813,00
Abziehbar 2.668,00
Verbleiben 9.145,00
Davon höchstens abziehbar 1.334,00
Im Rahmen der Höchsdtbeträge abziehbar 4.002,00
Ist diese fiktive Berechnung des fiktiven FA so richtig?
Ein fiktives Steuerprogramm des fiktiven steuerpflichtigen Ehepaares rechnet eine um 400 Euro höhere Erstattung aus.
Die Abweichung liegt im Bereich dieser beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Das private Steuerprogramm zeigt leider nicht an, wie es in dem Bereich Sonderausgaben rechnet.
Wie würde man fiktiv jetzt weiter vorgehen?
Vielen Dank für fachkundigen Rat.