ESt.- beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

ein fiktives Finanzamt rechnet im Rahmen der Einkommenststeuer fiktiv wie folgt ab:
Summe der Versicherungsbeiträge 11.813,–
Vorwegabzug 6.136,00
Kürzung §10 Abs 3 Nr. 2 EstG -6.136,00
Verbleibender Vorwegabzug 0

Verbleibende Versicherungsbeiträge 11.813,00
Abziehbar 2.668,00
Verbleiben 9.145,00
Davon höchstens abziehbar 1.334,00
Im Rahmen der Höchsdtbeträge abziehbar 4.002,00

Ist diese fiktive Berechnung des fiktiven FA so richtig?

Ein fiktives Steuerprogramm des fiktiven steuerpflichtigen Ehepaares rechnet eine um 400 Euro höhere Erstattung aus.
Die Abweichung liegt im Bereich dieser beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Das private Steuerprogramm zeigt leider nicht an, wie es in dem Bereich Sonderausgaben rechnet.
Wie würde man fiktiv jetzt weiter vorgehen?

Vielen Dank für fachkundigen Rat.

Bei dem Betrag könnte es sein, dass das FA in Zeile 10 der Anlage Vorsrogeaufwand die vom Steuerpflichtigen eingetragene 2 in eine 1 geändert hat.

vielen Dank für die Antwort.
Was genau soll ich darunter verstehen?
Vielen Dank für weitere Aufklärung.

Da wird gefragt, ob man steuerfreie Zuschüsse zur KV erhält, zB von einem AG. Das müsste man bei diesem fiktiven StPfl wissen?

wo genau würde dieser steuerfreie zuschuss stehen?
eventuell in dem lohnsteuerausdruck des arbeitsgebers-
welche zeile?

Irgendwo ganz unten, Zeile 25 so ungefähr (auswendig weiss ichs nicht, und zum nachkucken bin ich zu faul).

Ist der StPfl denn ein „ganz normaler“ Angestellter?

Vorruhestand - in Zeile 24 und 25 steht 0