Hallo allerseits,
V ist ein vollzeit-Angestelte, M ist eine Studentin an einer Uni.
K ist 4 Jahre alt, lebt bei V und M zusammen, und geht regelmässig zu KiGa (Kosten ca. 2500 p.a.).
Frage: Können die KiGa-Kosten als Betreuungskosten abgesetzt werden?
kommt es darauf an was M studiert ? (Beispiele: Deutsch, Informatik).
Muss die ganze Zeit vom KiGa durch die Ausbildungszeit abegedeckt sein, oder reicht es aus wenn die Studiumszeit während eines Teils der KiGa-Zeit vorhanden war?
Danke im Voraus, Stefan
Hallo,
V ist ein vollzeit-Angestelte, M ist eine Studentin an einer
Uni.
K ist 4 Jahre alt, lebt bei V und M zusammen, und geht
regelmässig zu KiGa (Kosten ca. 2500 p.a.).
Frage: Können die KiGa-Kosten als Betreuungskosten abgesetzt
werden?
siehe
http://www.iww.de/steuerberater/gestaltendesb/showin…
(§ 4f, § 10 EStG):
-Doppelverdiener und Alleinstehende können 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind, wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen.
-Alleinverdiener-Ehepaare können 2/3 der Kindergartengebühren, maximal 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben abziehen.
kommt es darauf an was M studiert ? (Beispiele: Deutsch,
Informatik).
nein
Muss die ganze Zeit vom KiGa durch die Ausbildungszeit
abegedeckt sein,
nein
oder reicht es aus wenn die Studiumszeit
während eines Teils der KiGa-Zeit vorhanden war?
egal
Schöne Grüße
C.
Würden mich erst mal die familiären Verhältnisse interessieren. Liegt hier evtl. eine Lebenspartnerschaft vor? Zwei Frauen?
.
Hi!
in dieser Frage ginge das um eine Familie: M,V und K die zusammen leben. allerdings Zwei Frauen klingt steuerlich ebenfalls wie ein interessanter Fall. ich halte vielleicht es für eine kommende Frage…
Gruß, Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das ist eben so, wenn sich beim Tippen Schreibfehler einschleichen. Lt. des Textes der Frage gehe ich von einem Homo-Pärchen aus, nämlich zwei Frauen.
Bitte demnächst deutlich und ohne Fehler schreiben.