[ESt] Betriebsvermögen - wieviel % betr. Nutzung?

Hallo

ich habe gerade gelernt, wie man einkommenssteuerrechtlich die Betriebsausgaben berechnet, für die Fälle wenn

  • Firmenwagen auch privat genutzt wird
  • Firmenwagen auch für Fahrten zw. Wohnung und Arbeit verwendet wird
  • Firmenwagen für Fahrten zur Familie verwendet wird.
    mit Fahrtenbuch oder mit 1% Regelung.

jetzt wüsste ich noch gerne, wann denn ein Pkw einkommensteuerrechtlich zum Betriebsvermögen gezählt wird.
umsatzsteuerrechtlich, so habe ich gefunden, genügt es, wenn ein pkw zu 10% betrieblich genutzt wird. Gilt das auch für den einkommenssteuerrechtlichen Anspruch?

hoffe ihr könnt mir helfen
lg Sarah

Servus Sarah,

notwendiges Betriebsvermögen: Mehr als 50% eigenbetriebliche Nutzung.
Gewillkürtes Betriebsvermögen (d.h. der Unternehmer kann entscheiden): Mindestens 10 bis 50% eigenbetriebliche Nutzung. Mehr als 90% Privatnutzung: notwendiges Privatvermögen.

Falls (z.B. in Lehrbüchern) noch etwas von „geduldetem Betriebsvermögen“ bei der Gewinnermittlung gem. § 4 III EStG steht: Das hats bis vor kurzem noch gegeben, aber jetzt nicht mehr. Den Begriff besser erst gar nicht lernen.

Zum Nachlesen: R 4.2 EStR

Schöne Grüße

MM

Einkommenssteuer vs. Einkommensteuer
Hallo Sarah,

wenn du schon Steuerrecht lernst, dann lerne bitte auch dieses:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

der Petz

merci
Hallo ihr beiden!!
@Petz: okay… --> einkommensteuerrechtlich … klingt ungewohnt

@Martin --> danke, genau das hat mir gefehlt!!!

lg Sarah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus Petz,

bei der ESt ists in der Tat wohltuend, wenn das überzählige s wegbleibt.

Von dieser bin ich gedanklich zu einer ganz anderen Steuer geschwiffen und zunehmend ratlos, ob die eigentlich das „s“ (als Ausnahme) hat oder nicht:

(Ergebnisse einer kurzen Google-Recherche:smile: Berlin und Mannheim erheben Vergnügungsteuer, aber Rostock und Mülheim an der Ruhr Vergnügungssteuer - so die jeweiligen offiziellen HPs der Stadtverwaltungen.

Fällt das s in diesem Fall unter kommunale Kompetenz?

Fragt sich - halbernst -

MM