Hallo,
ein Mehrfamilienhaus hat Brandschutzmassnahmen nach Beschluss vom
Amtsgericht und nach Anforderungen von der Bauaufsicht umgestzt.
Die Brandschutzmassnahmen beinhalteten mehrere Massnahmen z.B. Fenster-Vergrössungen, sowie auch neue Dinge die vorher nicht waren z.B. Brandschutzleitern. die Differenzierung was neu ist und was Instandhaltung ist, ist etwas schwierig.
Die kosten für jeden Eigentümer sind ca. 7.500 EUR.
Fragen: Wird das F.A. i.d.R. eine Diffrenzierung machen/anfordern welche kosten als Instandhaltung gelten und welche als Herstellungskosten? oder wird nach dem Zweck (Brandschutz) das gesamte
als Instandhaltung akzeptiert?
Soll der Sachbearbeiter (d.h. Hausverwaltung) so eine Diffrenzierung machen?
Es gibt eine Regel dass Kosten bis 4.000 EUR sowieso immer als Werbungskosten anerkannt werden. Frage: Worauf bezieht sich diese
Grenze von 4.000 EUR: kann man die Massnahmen in 2 Teile aufteilen nach einer Kategorie von Massnahmen wobei bei jeder Kategorie die Massnahmen ohne MwSt unter 4000 EU liegen? oder geht es nach der Summe
jeder einzelnen Rechnung (d.h. die für das gesamte Haus durch die Lieferanten erstellt wurden)?
Vielen Dank im Voraus,
Stefan