eine Brille (neu oder Reparatur) gehört zu „Andere außergewöhnlichen Belastungen“.
Was ist mit einer Brillenversicherung, wie sie z. B. Fielmann anbietet? Motto: Wenn Sie die Versicherung jetzt schon abschließen sparen Sie bereits bei Ihrer ersten Brille x%.
Hier wird die Versicherung Voraussetzung für den Verkaufspreis.
Kann sie daher auch zu den „außergewöhnlichen Belastungen“ gerechnet werden?
Voraussetzungen außergewöhnlliche Belastungen
Hi !
Kann sie daher auch zu den „außergewöhnlichen Belastungen“
gerechnet werden?
Die außergweöhnlichen Belastungen (agB) teilen sich in die „allgemeinen agB“ und die „speziellen agB“. Die "Speziellen finden sich in §§ 33a - 33c EStG.
Nach diesen Vorschriften käme Ansatz der Versicherung nicht in Betracht. Es sind daher die Voraussetzungen des § 33 EStG zu prüfen.
Dieser sieht für die Aufwendungen eine „Zwangsläufigkeit“ vor. Diese „Zwangsläufigkeit“ ist aber nach den einschlägigen Kommentierungen bei Versicherungsverträgen nicht gegeben. EIn Abzug als agB kommt daher nicht in Betracht.
Möglicherweise, hab es nicht näher geprüft, kommt aber ein Abzug als Sonderausgabe (bei den Versicherungen) in Betracht.
Möglicherweise, hab es nicht näher geprüft, kommt aber ein
Abzug als Sonderausgabe (bei den Versicherungen) in Betracht.
hi,
nein, kein SoA-Abzug! Sachversicherungen waren früher nicht abziehbar und sind es heute auch nicht (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Die Brillenversicherung versichert hier eine Sache, nicht die Augen. Sozusagen Kasko für die Brille.