Hallo,
darf ein Selbständiger eigentlich nebenbei geringfügig arbeiten - also etwa 100€/Monat. Ohne Lohnsteuerkarte
Pit
Hallo,
darf ein Selbständiger eigentlich nebenbei geringfügig arbeiten - also etwa 100€/Monat. Ohne Lohnsteuerkarte
Pit
Hi !
Ja. Zunmindest aus steuerlicher Sicht gibt es bei einer solchen Konstellation keine Probleme. Wie es sich im Sozialversicherungsrecht mit möglichen Ansprüchen aus bestimmten Leistungen verhält, sollte bei Interesse bei den Fachleuten der Versicherung erfragt werden.
BARUL76
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Hi !
Ja. Zunmindest aus steuerlicher Sicht gibt es bei einer
solchen Konstellation keine Probleme. Wie es sich im
Sozialversicherungsrecht mit möglichen Ansprüchen aus
bestimmten Leistungen verhält, sollte bei Interesse bei den
Fachleuten der Versicherung erfragt werden.BARUL76
hi,
danke einstweilen mal.
muss der selbstständige diese einkünfte dann auf der anlage N angeben, wenn er seine ESt. einreicht?
lg, pit
Hallo Pit,
nein, die Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung sind nicht mehr in die EST-Erklärung einzutragen.
Gruß
Michael
nein, die Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung sind nicht
mehr in die EST-Erklärung einzutragen.
Hallo,
aber nur insoweit der Arbeitgeber als Minijob abrechnet und pauschal 25% entrichtet. Darin sind 2% pauschale Steuer enthalten, weshalb diese Einkünfte nicht auf Anlage N angegeben werden. Für den Arbeitnehmer bietet sich ggf. aber an auf Lohnsteuerkarte 1 zu arbeiten, wenn er privat versichert ist. Die Gesamtbelastung für Arbeitgeber ist dann trotz Arbeitgeber-SV geringer und er kann theoretisch mehr Brutto zahlen. Rechenspiel!
Mfg vom
showbee