Hallo Experten.
Gesetzt den Fall, da wohnt jemand im eigenen, schuldenfreien Haus.
Weil es ihn in eine andere Gegend verschlägt, kauft er sich dort ein weiteres Haus, das erste Haus möchte er vermieten.
Da Bargeld knapp ist, muß er Kredit aufnehmen. Wohl wissend, dass sich Hypothekenzinsen mindernd bei Einkünften aus Vermietung auswirken,
überlegt er, einen Teil des Kredits auf das erste, ursprünglich schuldenfreie Haus aufzunehmen, um anschließend die Zinsen geltend zu machen.
Würde das funktionieren?
wenn der laufende Überschuss aus dem vermieteten Haus vollständig entnommen wird (aber nicht mehr als dieser), können Zinsen für einen Kredit zur Finanzierung von größeren Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Werbungskosten sein, wenn die entsprechenden Maßnahmen sich nicht aus dem laufenden Überschuss finanzieren lassen, weil dieser bereits verbraten ist.
Wenn mehr entnommen wird als der laufende Überschuss, dient der Kredit zur Finanzierung der Privatentnahmen, und die Zinsen sind keine Werbungskosten.
Der Begriff der „Entnahme“ ist hier nicht ganz sauber, weil es bei V+V (in der Regel) kein Betriebsvermögen gibt. Man muss ihn sinngemäß verstehen.
Grundsätzlich ist es grad egal, wo die Hypothek eingetragen wird. Entscheidend ist, wofür der Kredit verwendet wird.
Grundsätzlich ist es grad egal, wo die Hypothek eingetragen
wird. Entscheidend ist, wofür der Kredit verwendet wird.
Hallo,
korrekt! und weil das hier zu 100% für das zukünftige private eigenheim genutzt wird, ergibt sich kein langes rumdenken. die zinsen auf ein darlehen sind KEINE werbungskosten. wer was sichert ist egal. sonst könnte unternehmer ja sein firmen LKW als sicherheit geben für ein darlehen mit dem er eine yacht kauft…
ich halte mich da einfach an die Gesetzeslage (Einkommensteuergesetz, § 9 - Werbunsgkosten)
"(1) [1] Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. [2] Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. [3] Werbungskosten sind auch
Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen"
(zitiert aus www.steuernetz.de)
Das Darlehen steht in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den erzielten Einkünften aus der Vermietung und sind somit nicht absetzbar!
Es kommt hier immer auf den wirtschaftlichen Zusammenhang an – welche Sicherheit für das Darlehen an die Bank gegeben wird (in dem Fall die Hypothek), spielt bei der steuerlichen Betrachtung keine Rolle.