Hallo,
kann mir jemand sagen, was genau unter den Punkt „Vermietung beweglicher Gegenstände“ gemäß EstG §22 Nr.3 fällt?
Gehört die Vermietung eines PCs auch dazu?
Wenn nicht, ist der PC dann ein „unbeweglicher“ Gegenstand (was mich sehr wundern würde, ich habe meinen PC schon oft durch die Gegend getragen, also „bewegt“…)? Zu welchen Einkünften wird eine PC-Vermietung bei einer Privatperson (über mehrere Jahre) denn sonst zugeordnet?
Bei Finanzämtern gibt es offenbar die Meinung, dies seien gewerbliche Einnahmen gemäß EStg §15!?!
In den Einkommensteuer-Richtlinien 2005 habe ich folgendes gefunden:
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Unter (3) ist dort eine eindeutige Abgrenzung der Vermietung beweglicher Gegenstände zur gewerblichen Tätigkeit beschrieben.
Als Beispiele werden PKW, Boote und Wohnmobile genannt. Aber ein PC ist doch auch beweglich, siehe oben…
Gibt es irgendwo eine ausführlichere Auflistung dieser gegenstände?
Danke + Grüße
Werner