Hallo, Wissende,
wer knn etwas zu folgender Lage sagen:
Person A kauft Anfang 1995 eine Eigentumswohnung und nutzt diese genau vier Jahre selbst (erhält die damals noch existenten Steuerermässigungen zur Förderung des Wohneigentums).
Anfang 1999 wird er versetzt, kann die Wohnung nicht mehr selbst bewohnen und vermietet stattdessen. Die entsprechende Degressivstaffel (nach Kaufvertragsdatum 1995) lautet :
4 Jahre 7%
6 Jahre 5%
6 Jahre 2%
24 Jahre 1,25%.
Person A ist steuerehrlich und geht davon aus, dass ihm die 7% nicht mehr zustehen, zumal er in diesen vier Jahren anderweitige Förderung erhalten hat. Er verwendet also für die Steuer 1999-2004 6 Jahre lang den Satz von 5%, das Finanzamt hat das so akzeptiert.
Jetzt bereitet Person A die Steuererklärung für 2005 vor und merkt, dass er auf 2% fällt - thats life. Er ist sich aber jetzt nicht mehr so sicher, ob die 5% korrekt waren und ob ihm nicht doch die 7% zugestanden hätten. Es ist ja auch so, dass die Staffel am Ende eine Abschreibung von 100% erreicht, auf die kommt er ja nicht. Wenn er die Staffel so zuendeführt, hat er die Wohnung nur zu 62% abgeschrieben - es fehlen die 4 Jahre a 7%. Andererseits ist die Wohnung ja auch in der Zeit der Eigennutzung „abgenutzt“ und vielleicht ist das in Ordnung so.
Soviel der Vorrede, hier die Fragen:
Hat Person A das mit den 7% hier richtig gemacht ?
- wenn ja : stimmt es, dass die degressive Abschreibung nicht auf 100% kommt, oder kann er nach Ende der Degressivstaffel die fehlenden 28% noch linear abschreiben ?
- wenn nein : kann er noch etwas dagegen machen ? Die Steuerbescheide sind zwar rechtskräftig, aber wie wäre es, wenn er jetzt die 4 Jahre zu 7% einschiebt und dann danach mit den 2% weitermacht ?
Fragen über Fragen, ich bedanke mich schon im voraus für die klugen und weisen Antworten. Wenn ich nur über dies Thema nachdenke, werde ich schon ganz degressiv 
Gruss Hans-Jürgen