Hallo,
ein AN befindet sich auf einer Dienstreise in Frankreich. Während seines Aufenthalts dort wird sein Fahrzeug, ein vom AG zur Verfügung gestellter Firmenwagen, aufgebrochen und neben Firmeneigentum auch seine private Reisetasche samt Inhalt entwendet. Der Gesamtneupreis der gestohlenen Privatsachen beträgt ca. 875,00 EUR, der Einbruch wurde auch von der örtlichen Polizeibehörde aufgenommen.
Da die Versicherung des Pkws nur für den am Kfz entstandenen Schaden aufkommt, bleibt der AN erst mal auf seinem Verlust sitzen. Weitere Versicherungen zur Abdeckung des Schadens bestehen nicht.
Netterweise gewährt der AG dem AN als Ausgleich eine Sonderzahlung von 600,00 EUR, die jedoch voll versteuert wird, so dass bei Steuerklasse 1/0 nach allen Abzügen grob gerechnet nur 50% übrig bleiben.
Frage: Kann der AN den ihm entstandenen finanziellen Verlust in irgendeiner Art und Weise in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für alle nützlichen Tipps und Hinweise.
Gruß
Matthes