Hallo!
Für das folgende Fallbeispiel habe ich folgende Fragen: Kann auch bei einem Wissenschaftler mit 2 vertraglich festgeschriebenen Arbeitsorten eine Einsatzwechseltätigkeit (wie normalerweise bei Handwerkern auf Montage) bestehen und wie rechnet man dann die Fahrten und die Verpflegung ab?
Also, ein Wissenschaftler hat einen Arbeitsvertrag an einem Institut in NRW (wie auch bis zum heutigen Tag seinen Wohnsitz). Es bestand gegen Ende seines Arbeitsvertrages eine Kollaboration mit einem Institut in Jena. Nachdem sein Vertrag am Institut in NRW ausgelaufen ist, hat ihm die Universität in Jena zum Abschluss der Arbeiten einen Anschlussvertrag für drei Monate gegeben. Ausdrücklich wurden im Arbeitsvertrag zwei Arbeitsorte, einmal in Jena und zum anderen bei seinem ehemaligen Arbeitgeber in NRW eingetragen.
In der Praxis sieht das so aus, dass er während dieser 3 Monate von Montag bis Mittwoch am Institut in NRW arbeitet (beide Institute sind am Abschluss der Arbeiten interessiert!) und von Donnerstag bis Freitag vor Ort in Jena bei seinem vertraglichen Arbeitgeber ist.
Meine Fragen:
- Der Arbeitnehmer ist in den 3 Monaten insgesamt 13-mal Donnerstagmorgen 400 Kilometer nach Jena und Freitagabend 400 Kilometer zurückgefahren. Bestand eine Einsatzwechseltätigkeit und kann er die Fahrten mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent abrechnen (die Fahrten wurden nicht vom Arbeitgeber ersetzt!)?
- Gilt bei der Dienstreisepauschale wie bei der Entfernungspauschale nur die einfache Entfernung (also 400 km) oder für Hin- und Rückfahrt, also 800 km?
- Wenn nur die einfache Entfernung: worin besteht dann der Vorteil, wenn er die Fahrten nach der Dienstreisepauschale und nicht nach der Entfernungspauschale abrechnen darf (beides 30 Cent/km)?
- Von Donnerstag auf Freitag übernachtet er bei einem ehemaligen Kommilitonen . Verpflegungspauschale für 1-mal 24h und 1-mal 14h pro Woche (von Donnerstagmorgen bis Freitagabend) dürften klar sein (?) – gibt es auch noch die Übernachtungspauschale von Euro 20,-?
- Oder besteht für die ersten 3 Monate sogar ein doppelter Haushalt (hab ich mal irgendwo gelesen), obwohl er in Jena gar keine Wohnung hatte?
Was mich grundsätzlich irritiert: Der Arbeitgeber ist in Jena, der Wohnsitz in NRW. Sind also seine Dienstfahrten die zu seinem Arbeitgeber in Jena oder die an sein ehemaliges Institut und zu seinem Wohnsitz in NRW?
Zusatz:
…nach den Antworten von barul76 und petz (Vielen Dank schonmal!)nochmal zu dem Fallbeispiel: der Arbeitgeber ist der in Jena, die Dienstfahrten wären also dann die zurück zu seinem Wohnsitz in NRW, wo er an einem kooperierenden Institut einen Teil seiner Arbeiten erledigt (dieses kooperierende Institut ist aber nicht!! der oder einer von zwei vertraglich festgeschriebenen Arbeitgebern)???
Wie rechnet man das dann genau ab? Innerhalb der 3 Monate fährt der Arbeitnehmer 13 mal donnerstagmorgens von seinem Wohnsitz zum Arbeitgeber (~400 km einfache Fahrt) und freitagabend wieder zurück. Von Montag bis Mittwoch arbeitet er dann an dem kooperierenden Institut, in dessen unmittelbarer Nähe er wohnt, ist aber eigentlich an diesen Tagen auf Dienstreise (da er dort ja nicht vertraglich gesehen Arbeitnehmer ist)???
Reichlich vertrakt, aber wenn mir jemand erklären könnte, wo die Dienstreisepauschale, wo die Entfernungspauschale anzusetzen sind und für welche Tage er die Verpflegungspauschale gelten machen kann - das wäre klasse.
Schönen Gruß, scottie