Servus Sven,
man geht als Berater einer Einsatzwechseltätigkeit nach.
Ich setze mal voraus, daß die Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit vom Amt „abgesegnet“ ist.
Er ist seit Juni letzten Jahres bei ein und dem selben
Auftraggeber(Einsatzort)
Wir haben wegen der berufstypischen Einsatzwechseltätigkeit keine Beschränkung des Ansatzes von Verpflegungsmehraufwand auf drei Monate wie bei der Dienstreise. MAV-Pauschalen also ohne Besonderheiten ansetzbar.
Was die Fahrtkosten betrifft,
Bei den Entfernungen(0,3€xkm) kann er nur die Arbeitsstätte
auswählen.
gilt jede jeweilige Tätigkeitsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte. Also kein Ansatz der Wege wie bei Dienstreisen, sondern beschränkter Ansatz mit der km-Pauschale für Wege zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte. Jeweilige Anzahl der Tage und jeweilige Entfernung in Kilometern, so wie tatsächlich gefahren.
Wenn er nun bei den Verpflegungsmehraufwendungen als
Einsatzort angibt, wie für die Arbeitsstätte, könnte es da zu
problemen kommen?
Diese Frage verstehe ich nicht. Entweder der Arbeitnehmer ist in Einsatzwechseltätigkeit abwesend, dann Verpflegungspauschalen, oder er ist im Innendienst, dann nicht. Ausnahme: Wenn er im Innendienst keinen eigenen Arbeitsplatz hat (= keinen Schrank, keinen Spind, keinen Schreibtisch, keine Tür mit seinem Namen) - dann ist dieser Einsatz genauso ein „wechselnder“ wie die anderen auch.
Wie könnt er da in dem Programm oder in der Steuererklärung
differenzieren?
Ist überhaupt eine Differenzierung zw. Einsatzort und
Arbeitstätte notwendig?
Nein, grundsätzlich nicht. Zu Differenzieren ist zwischen einer Folge von Dienstreisen und berufstypischer Einsatzwechseltätigkeit. Diese wird betreffend Fahrtkosten weniger günstig, betreffend Mehraufwand für Verpflegung günstiger behandelt als eine Folge von Dienstreisen.
Für weitere Einzelheiten bitte ich um Konkretisierung der Frage.
Schöne Grüße
MM