[Est] Differenzierung Arbeitsstätte/Einsatzort

Hallo,

man geht als Berater einer Einsatzwechseltätigkeit nach.

Er ist seit Juni letzten Jahres bei ein und dem selben Auftraggeber(Einsatzort)

In dem Jahr 2005 war er circa eine Woche tatsächlich im Büro seiner FIrma(Arbeitsstätte)

Nun ist mann an der Steuererklärung dran.

Wir nehmen einmal an, er verwendet Quicksteuer von Lexware.
Bei den Entfernungen(0,3€xkm) kann er nur die Arbeitsstätte auswählen.

Wenn er nun bei den Verpflegungsmehraufwendungen als Einsatzort angibt, wie für die Arbeitsstätte, könnte es da zu problemen kommen?

Wie könnt er da in dem Programm oder in der Steuererklärung differenzieren?
Ist überhaupt eine Differenzierung zw. EInsatzort und Arbeitstätte notwendig? und ist seine Differenzierung korrekt?

Schonmal danke für Antworten in dem hypothetischen Fall!

Grüße

Servus Sven,

man geht als Berater einer Einsatzwechseltätigkeit nach.

Ich setze mal voraus, daß die Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit vom Amt „abgesegnet“ ist.

Er ist seit Juni letzten Jahres bei ein und dem selben
Auftraggeber(Einsatzort)

Wir haben wegen der berufstypischen Einsatzwechseltätigkeit keine Beschränkung des Ansatzes von Verpflegungsmehraufwand auf drei Monate wie bei der Dienstreise. MAV-Pauschalen also ohne Besonderheiten ansetzbar.

Was die Fahrtkosten betrifft,

Bei den Entfernungen(0,3€xkm) kann er nur die Arbeitsstätte
auswählen.

gilt jede jeweilige Tätigkeitsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte. Also kein Ansatz der Wege wie bei Dienstreisen, sondern beschränkter Ansatz mit der km-Pauschale für Wege zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte. Jeweilige Anzahl der Tage und jeweilige Entfernung in Kilometern, so wie tatsächlich gefahren.

Wenn er nun bei den Verpflegungsmehraufwendungen als
Einsatzort angibt, wie für die Arbeitsstätte, könnte es da zu
problemen kommen?

Diese Frage verstehe ich nicht. Entweder der Arbeitnehmer ist in Einsatzwechseltätigkeit abwesend, dann Verpflegungspauschalen, oder er ist im Innendienst, dann nicht. Ausnahme: Wenn er im Innendienst keinen eigenen Arbeitsplatz hat (= keinen Schrank, keinen Spind, keinen Schreibtisch, keine Tür mit seinem Namen) - dann ist dieser Einsatz genauso ein „wechselnder“ wie die anderen auch.

Wie könnt er da in dem Programm oder in der Steuererklärung
differenzieren?

Ist überhaupt eine Differenzierung zw. Einsatzort und
Arbeitstätte notwendig?

Nein, grundsätzlich nicht. Zu Differenzieren ist zwischen einer Folge von Dienstreisen und berufstypischer Einsatzwechseltätigkeit. Diese wird betreffend Fahrtkosten weniger günstig, betreffend Mehraufwand für Verpflegung günstiger behandelt als eine Folge von Dienstreisen.

Für weitere Einzelheiten bitte ich um Konkretisierung der Frage.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Ich setze mal voraus, daß die Tätigkeit als
Einsatzwechseltätigkeit vom Amt „abgesegnet“ ist.

Ähm, davon geh ich jetzt ehrlichgesagt, auch aus. Wie kann man das Nachprüfen?

Die anderen Erklärungen sind schon sehr hilfreich. vielen Dank!

Grüße
Sven

Hallo Sven,

Wie kann man das nachprüfen?

Der Begriff „Einsatzwechseltätigkeit“ ist typisierend und vom Beruf abhängig. Da solche Typologien ziemlich in gewachsenen Traditionen leben, gibt es verlässliche Aussagen bloß für Tätigkeiten, die es schon lange gibt, z.B. Montage = Einsatzwechseltätigkeit, unabhängig von der Dauer der einzelnen Baustellen; Lehrer auch im Springerjob mit Einsätzen in einem seltenen Fach über ein ganzes Regierungspräsidium verteilt = keine Einsatzwechseltätigkeit, weil nicht für den Lehrerberuf typisch.

Rechtsprechung dürfte nicht so sehr weit führen, weil sie sich in wenig gefestigten Grenzfällen sehr auf den konkreten Einzelfall mit allen seinen Details bezieht.

Im einzelnen Fall, insbesondere bei Berufen, die relativ neu sind, etwa aus der Kante IT-Consultant stammen, kann es nützlich sein, mal Kollegen zu fragen, die im gleichen Unternehmen gleichartig eingesetzt sind, wie sie denn schon veranlagt worden sind.

Wichtig ist, daß sich ein Steuerpflichtiger schon vor Erklärung und Veranlagung ein Bild davon macht, wie die beiden Alternativen (a) Einsatzwechseltätigkeit und (b) Aufeinander folgende Dienstreisen sich denn auswirken würden: Bei Mehraufwand für Verpflegung und bei Fahrtkosten gäbe es Auswirkungen in entgegengesetzter Richtung, so daß es unter Umständen gar nicht so nützlich ist, großen Aufwand für die Veranlagung im einen Sinn zu treiben, wenn eine Veranlagung im anderen Sinn wenig oder nichts schadet.

Schöne Grüße

MM