Hallo,
mal angenommen eine Ehepaar hat berufsbedingt zwei Miet-Wohnungen. Eine kleine (preiswerte) und eine grosse (teurere). Die grössere bewohnene sie schon länger(bisheriger Erstwohnsitz). Durch einen Berufswechsel ist die kleinere dazugekommen. Können Sie den Erstwohnsitz auf die kleinere verlegen (das gemeinsame Wochenende verbrinegen sie mal dort und mal dort, um so mehr von der Steuer abzusetzen?
Danke
Ralf
Hallo Ralf,
(1) kurze Antwort: Nein.
(2) längere Antwort: Werbungskosten können bloß durch einen aus beruflichem Anlass gegründeten „doppelten“ Haushalt entstehen. Nicht durch einen aus privatem Anlass verlegten Haushalt und aus irgendeinem Anlass beibehaltenen anderen.
(3) allgemeiner Hinweis: Melden kann man sich wo immer man lustig ist: Das FA ist nicht für die Einhaltung der Vorschriften des Meldegesetzes zuständig. Aber: Wer wo wie gemeldet ist, ist für die steuerliche Würdigung unerheblich. Wichtig ist der jeweils zugrundeliegende Sachverhalt, der sich durch Meldetechnik nicht umfrisieren lässt: Entweder der Haushalt am Ort der Beschäftigung ist eindeutig von sekundärer Bedeutung und existiert eben, um dem Beruf nachgehen zu können. Dann kann eine steuerliche Auswirkung gegeben sein. Oder nicht, dann nicht.
Schöne Grüße
MM