Hallo zusammen,
sind im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung GEZ-gebühren und die
Grundgebühr fürs Telefon absetzbar.
Wenn möglich bitte mit Angabe von Gesetzesstellen, Urteilen etc.
Auch bei negativer Antwort.
vorab schon mal vielen Dank
Gruss und schönes Wochenende
[ESt] dopp. Haushalt notw. Aufwendungen d. Wohnung
Hi !
In R 43 Abs. 9 LoStR findet sich nur, dass die notwendigen Aufwendungen abzugsfähig sind. In den Kommentaren findet man immer sowas wie:
„Werbungskosten sind nur die notwendigen Aufwendungen für die Unterkunft. Steuermindernd angesetzt werden dürfen nur die Aufwendungen, die gerade durch die Berufstätigkeit veranlasst sind. Mehraufwendungen, die durch private Motive veranlasst sind, sind Lebenshaltungskosten, keine Werbungskosten.“
Danach ist meiner Meinung nach die GEZ-Gebühr nicht ansetzbar, während es für den Ansatz der Telefonkosten darauf ankommt, dass das Telefon aus beruflichen Gründen in der Wohnung steht.
BARUL76
.
hm,
allerdings entsteht die „doppelte GEZ Gebühr“ sowie die „doppelte Telefongrundgebühr“ , ja nur wegen der Dopp.HHF.
Wenn ich deiner Auffassung folge wäre es zumutbar ohne Tel und Fernseher in der Zweitwohung zu leben.
Oder sehe ich das falsch ??
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
[ESt] Aufwendungen bei doppelter Haushaltführung
hm,
allerdings entsteht die „doppelte GEZ Gebühr“ sowie die
„doppelte Telefongrundgebühr“ , ja nur wegen der Dopp.HHF.
Wenn ich deiner Auffassung folge wäre es zumutbar ohne Tel und
Fernseher in der Zweitwohung zu leben.
Oder sehe ich das falsch ??
Das siehst du natürlich falsch. 
Selbstverständlich kann man sich in der Wohnung auch Telefon und Fernsehen zulegen.
Diese sind aber nicht beruflich, sondern privat veranlasst und werden aus diesem Grunde nicht steuerlich gefördert. Wenn eine berufliche Veranlassung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann (bei einem Fernseh-Redakteur halte ich z.B. die GEZ-Gebühr durchaus für beruflich veranlasst), sind die Aufwendungen ja auch berücksichtigungsfähig.
Wenn aber ausschließlich zur Privatnutzung diese Anschaffungen getätigt werden, so ist, genauso wie in der Hauptwohnung der Ansatz dieser Aufwendungen ausgeschlossen. Sonst kommt der nächste und möchte den Kinobesuch, der übernächste den Theaterbesuch usw. usf. ansetzen und immer mit der Begründung, man hat sich ja dort nur wegen der Arbeit aufgehalten.
BARUL76
PS: es ist, wie in meinem ersten Beitrag erwähnt, allerdings meine Auffassung. Da ich keine Urteile finden konnte, ist es durchaus möglich, dass ein Sachbearbeiter diese Kosten durchwinkt.
hmmm, nun ja:
Es ist aber so, dass ich generell alle Kosten, die mir bei der Zweitwohnung entstehen absetzen kann (natürlich vorausgesetz Sie bewegen sich im normalen Rahmen).
also der Kauf eines Bettes, Teppich, Stühle und sogar Radio und Fernseher.
Diese Gegenstände nutze ich natürlich privat in meiner Zweitwohnung, was auch sonst.
nächste und möchte den Kinobesuch, der übernächste den
Theaterbesuch usw. usf
nun ja, dies wären aber Kosten, die auch „ohne Zweitwohnsitz“ angefallen wären !!! Also auf keinen Fall anrechenbar.
Aber niemals eine zweite GEZ, das macht doch keiner
))
Und es geht mir ja auch nur um die Grundgebühr beim Telefon.
Und dabei sehe ich den Knackpunkt der ganzen Geschichte.
Es sind doch eben Kosten, die durch die Doppelte HHF begründet sind.
Sie entstehen zwangsläufig und wären nur zu vermeiden, wenn ich auf Telefon und Fernseh verzichten würde, was mir aber niemand wohl ernsthaft zumuten will oder ??
Was sagst du denn dazu ? .-))))
PS:
…Da ich keine Urteile finden konnte,
Konnte ich auch nicht.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
[ESt] Fernsehen und Radio bei dopp.Haushaltführung
Hi !
Na zum Glück hakst du hier so hartnäckig nach. Habe daher im Schmidt (Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Fassung von 2002) zu § 9 in der Rz. 158 den Hinweis auf das Urteil des FG Saarland vom 28.02.1992 (1 K 397/91) gefunden.
Danach sind die Anschaffung und die Gebühren von Radio- und Fernsehgeräten stets privat veranlasst und somit nicht abzugsfähig.
BARUL76
PS: Urteil ist per Mail unterwegs
.
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vielen Dank Barul,
echt Klasse.
Ach schon mal vorab für das Urteil per mail,
dass muss ich mir mal genau durchlesen.
Jetzt weiss ich das ich in diesem Punkt wenig Chancen habe.
Probier es mal mit eine kurzen Begründung und wenn nicht, Pech gehabt.
Naja die Hartnäckigkeit, Genauigkeit und die Sachlichkeit ist etwas, was mir hier oftmals fehlt, leider.
Aber aufgrund der Hartnäckigkeit, besonders in meinem Spezialgebiet, hat das Finanzamt immer viel Freude an mir.
Wobei ich um ehrlich zu sein, viel Verständnis für Finanzbeamte habe, bei der Flut an Urteilen etc.
Wie ich sehe kann man hier auch Sterne vergeben, gg, nu haste einen.
Gruss und schönes Wochenende
Boersenfan1968
[komplettes Zitat gelöscht]
BARUL76