Hallo,
hat man ein Wahlrecht bei doppelter Haushaltsführung mit Eigentumswohnung zwischen dem Absatz von Zinsen und Tilgung oder dem Ansatz einer ortsüblichen Miete als Werbungskosten bei der EST?
Für diesen Fall wird vorausgesetzt, dass die Eigentumswohnung beinahe abgezahlt ist und man auf Dauer mit der Ansetzung der ortsüblichen Miete besser gestellt ist. Außerdem wird davon ausgegangen, das noch keine Zinsen und Tilgung, für die ETW, beim FA als Werbungskosten abgesetzt wurden. Der zweite Hausstand bleibt unberücksichtigt und man geht davon aus das das FA zahlen muss. Nun wird das FA die Zinsen und Tilgung nehmen. Gibt es nun ein Wahlrecht, dass es erlaubt, trotzdem die ortsübliche Miete zu nehmen?