[ESt] Doppelter Haushalt bei Ausbildungskosten

Hallo,

hatte in meiner Frage von vorgestern doch glatt den Denkfehler gemacht, Ausbildungskosten noch wie vor 2004 als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen - sind ja jetzt auf jeden Fall Sonderausgaben (bis 4.000 Euro/Jahr).

Daher meine Frage korrigiert - über Eure Meinungen würde ich mich freuen:

Gibt es hier auch eine Art Anerkennung „doppelter Haushaltsführung“?

Beispiel: Eine Steuerpflichtige hat eine kleine Wohnung A am Studienort. Normalerweise könnte sie hier einen Teil der Miete für ein rein als Arbeitszimmer genutztes Zimmer (wenn vorhanden) absetzen sowie Fahrten zur Ausbildungsstätte, VMA etc.

Wie sieht es aber aus, wenn sich die Lebensinteressen (oder wie dies steuerlich genannt wird) der Steuerpflichtigen verlagern (neue Beziehung) - und damit ihr Lebensmittelpunkt in die Wohnung des Partners, in die sie mit einzieht (Wohnung B).

Die kleine Wohnung A am Studienort behält sie bei, da sie ja an Vorlesungen etc. teilnehmen muss. Wann immer es geht ist sie aber in der Wohnung B des Partners, die jedoch ein gutes Stück entfernt liegt.

Normalerweise wäre das ja eine Art doppelter Haushaltsführung, da ja nur aus Ausbildungsgründen die Wohnung A unterhalten wird, der Lebensmittelpunkt ist in Wohnung B.

Könnte bei so etwas nun die gesamte Miete für A abgesetzt werden sowie auch die Fahrten zwischen A und B?

Oder ginge dies nicht, da es eine solche Regelung wie die doppelte Haushaltsführung für die Ausbildungskosten nicht gibt? (Oder weil Wohnung A schon vor Wohnung B bestand?)

Vielen Dank für Eure Meinung
und viele Grüße

Frank

Hallo,

Der doppelte Haushalt ist privat veranlasst.

Viele Grüße
C.

Danke!
Hallo Cirwalda,

danke für Deine Antwort!

Viele Grüße
Frank