Die Durchschnittsbelastung ist maßgebend. Hierbei wird auch der Grundfreibetrag berücksichtigt. Grenzbelastung ist quasi jeder EUR zusätzlich gesehen. Vergleich man ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 mit 31.000 €, dann ist für die 1000 € unterschied die Grenzbelastung (Grenzsteuersatz) maßgebend.