Hallo!
1.)Wo in der Steuererklärung gibt man denn eine ehrenamtliche Tätigkeit an? In der Fachliteratur wird dies nie richtig erklärt. Was passiert, wenn man mehr als die € 1840/Jahr bekommt. Gezahlt wird dabei eine Aufwandentschädigung.
2.)Weiterhin interessiert, wie ein sogenannter € 400,- Job definiert wird. Seitens eines AG wird der Job versicherungstechnisch gemeldet. Der AN würde auch nie mehr als € 250/Monat ausbezahlt bekommen.
Wo schreibt man das in der Steuererklärung ein und hat der AN dann mit Nachzahlungen zu rechnen.
Freu mich auf Antwort.
Gruß und Danke
Hallo!
1.)Wo in der Steuererklärung gibt man denn eine ehrenamtliche
Tätigkeit an? In der Fachliteratur wird dies nie richtig
erklärt. Was passiert, wenn man mehr als die € 1840/Jahr
bekommt. Gezahlt wird dabei eine Aufwandentschädigung.
Was heißt ehrenamtliche Tätigkeit?
Für ehrenamtliche Tätigkeit bekommt man in der Regel keine Vergütung.
Normalerweise (kommt aber drauf an) sind das selbständige Einkünfte, die auf die Rückseite der Anlage GSE ganz oben einzutrage sind.
Man darf dann aber einen Freibetrag von 1.848 € abziehen.
2.)Weiterhin interessiert, wie ein sogenannter € 400,- Job
definiert wird. Seitens eines AG wird der Job
versicherungstechnisch gemeldet. Der AN würde auch nie mehr
als € 250/Monat ausbezahlt bekommen.
Ein 400 €-Job ist steuerfrei, den braucht man daher nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Gruß
Petz
Man darf dann aber einen Freibetrag von 1.848 € abziehen.
Nicht, das diese Aussage falsch verstanden wird. Den Freibetrag gibt es nur, wenn bestimmte Voraussetzungen lt. § 3 Nr. 26 EStG und den entspr. Richtlinien vorliegen.
Der Vereinskassierer oder ein Gerätewart bekommt diesern Freibetrag nämlich nicht.
Hallo!
1.) Wo in der Steuererklärung gibt man denn eine ehrenamtliche
Tätigkeit an?
Ehrenamtlich wäre ja ohne Geld und würde daher gar nicht angegeben.
In der Fachliteratur wird dies nie richtig
erklärt. Was passiert, wenn man mehr als die € 1840/Jahr
bekommt. Gezahlt wird dabei eine Aufwandentschädigung.
Für so was gibt es unten auf der zweiten Seite der Anlage GSE die letzte Zeile. 
(erklärt in http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.htm#anlage… )
2.) Weiterhin interessiert, wie ein sogenannter € 400,- Job
definiert wird. Seitens eines AG wird der Job
versicherungstechnisch gemeldet. Der AN würde auch nie mehr
als € 250/Monat ausbezahlt bekommen.
Jobs bis zu 400€/Monat oder Jobs bis zu maximal 50 Tage/Jahr sind geringfügige Beschäftigungen; im Volksmund 400€-Jobs oder Minijobs genannt.
Alles zu € 400,- Jobs: http://www.minijob-zentrale.de
noch etwas dazu: http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.htm
Wo schreibt man das in der Steuererklärung ein und hat der AN
dann mit Nachzahlungen zu rechnen.
Wenn der AG pauschal Steuern und Sozialabgaben gezahlt hat, trägt man nichts ein.
In seltenen Fällen lasst der AG den AN die Steuer zahlen.
Dann wird eine Anlage N für diesen Job benötigt.
Ob es Rück- oder Nachzahlungen gibt, hängt von der Summe aller zu versteuernden Einkünfte und den bereits gezahlten Steuern ab.
Gruß JoKu