Lieber Steuerexperten,
nehmen wir an, jemand ist ein aufstrebender Jungwissenschaftler, der gerade ein Buch veröffentlicht hat. Da dies im Wissenschaftsbetrieb so üblich ist, hat er 20 Exemplare dieses Buches zum Autorenrabatt aufgekauft und an diverse Professorinnen und Professoren in der Republik verschenkt, von denen er sich Hilfe beim beruflichen Aufstieg erhofft.
Nun die Frage: Kann er diese 20 Exemplare (immerhin 400 Euro) wie die übrige Fachliteratur auch als Werbungskosten geltend machen? Ist dabei ggf. irgendetwas zu beachten?
Danke und Gruß,
Matthias
[ESt] eigenes Buch verschenken
Hi !
Wie bereits selbst festgestellt, handelt es sich um Schenkungen. Diese sind einkommensteuerlich nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG nur abzugsfähig, wenn der Wert je beschnkter Person den Betrag von € 35,00 nicht überschreitet. Hier scheint ein Geschenkwert von € 20,00 pro Person vorzuliegen. Damit stehen einer Abzugsfähigkeit nur noch gewisse formale Gründe im Weg. Da nachgewiesen werden muss, dass jeder Person ein Wert von unter € 20,00 zugewendet wurde, erghibt sich, dass man (zumindest) die Namen der Beschenkten und einen kurzen Hinweis auf den Schenkungsgrund vermerkt.
Daneben ist zu beachten, dass Aufwendungen für Geschenke anlässlich persönlicher Feiern sowie Geschenke an Arbeitskollegen zu den nicht abziehbaren Kosten der Repräsentation gehören (BFH, Urteil v. 01.07.1994, VI R 67/93, BStBl 1995 II S. 49).
BARUL76
Hallo,
vielen Dank für die kompetente Auskunft! Eine kurze Nachfrage habe ich noch.
Damit stehen
einer Abzugsfähigkeit nur noch gewisse formale Gründe im Weg.
Da nachgewiesen werden muss, dass jeder Person ein Wert von
unter € 20,00 zugewendet wurde, erghibt sich, dass man
(zumindest) die Namen der Beschenkten und einen kurzen Hinweis
auf den Schenkungsgrund vermerkt.
Würde es hier genügen, einfach die Namen der Professoren aufzulisten und als Schenkungsgrund „Wichtige Multiplikatoren für den beruflichen Werdegang“ zu schreiben?
Vielen Dank und viele Grüße,
Matthias
[ESt] Anforderung Nachweis Geschenke
Hi !
Würde es hier genügen, einfach die Namen der Professoren
aufzulisten und als Schenkungsgrund „Wichtige Multiplikatoren
für den beruflichen Werdegang“ zu schreiben?
Es kommt immer auf den einzelnen Sachbearbeiter im Finanzamt an. Ein strenger Bearbeiter würde aber wahrscheinlich noch wissen wollen, in welcher Beziehung man zu diesem Professor steht. Denn wenn es sich um Eltern, direkte Arbeitskollegen oder gar den Arbeitgeber handelt, scheidet ein Abzug auch aus. Da Prüfungen des Finanzamtes erst lange Zeit nach der Schenkung und damit der Belegerstellung stattfinden, sollte daher die Beziehung zum Zeitpunkt der Schenkung festgehalten werden. Wir Alle wissen, dass sich Beziehungen schnell verändern können und dass der Prof. der eben noch ein Unbekannter war im nächsten Moment bereits der Vorgesetzte sein kann. Um dann dem FA gegenüber gute Karten zu haben, empfiehlt es sich, rechtzeitig sämtliche notwendigen Daten zu erfassen.
Möglicherweise sollte man sich auch noch notieren, wie man gerade auf die Idee kam, ausgerechnet diesem Prof ein Buch zu schicken. Je mehr man jetzt erfasst, um so leichter fällt die spätere Erinnerung.
Ob ein Sachbearbeiter noch zusätzliche Daten benötigt oder sich gar mit weniger zufrieden gibt, sollte am besten bei diesem perönlich erfragt werden.
BARUL76
.
1 „Gefällt mir“